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Neue Antragsrunde und Informationsveranstaltungen im Berufsorientierungsprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung informiert über die Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Antragstellung für die aktualisierte Förderung der Beruflichen Orientierung in überbetrieblichen und vergleichbaren Berufsbildungsstätten. Das Berufsorientierungsprogramm richtet sich an Schülerinnen und Schüler ab der siebten Klasse. Erst erkunden sie in einer Potenzialanalyse ihre Stärken, dann testen sie in den Werkstatttagen/praxisorientierten BO-Tagen verschiedene Berufsfelder aus.

Eine Antragstellung ist zwischen dem 01.04.2023 und dem 01.06.2023 möglich, es finden Informationsveranstaltungen statt.

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften des privaten Rechts, die Träger von Berufsbildungsstätten und geeignet sind, die Ziele dieses Programms umzusetzen.

Der Antragsteller muss überbetriebliche Lehrlingsunterweisung anbieten oder über eine entsprechende Erfahrung in der beruflichen Erstausbildung bzw. eine AZAV-Zertifizierung  verfügen sowie Erfahrungen mit Jugendlichen der Altersklasse 12 bis 20 Jahren nachweisen können und außerdem eine eine pädagogisch qualifizierte Projektleitung einsetzen, die für das didaktische Gesamtkonzept der Maßnahme und dessen Umsetzung verantwortlich ist.

Berufliche Schulen und Berufsfachschulen sind von der Antragsstellung ausgeschlossen.

Nähere Informationen zu der Förderung und den Informationsveranstaltungen unter:

https://www.berufsorientierungsprogramm.de/bop/shareddocs/meldungen/aufgepasst-neue-foerderrichtlinie-2022.html?nn=197028