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Öffentliche Bekanntmachung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge zur Ausschreibung von Fördermitteln für Projekte zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zuwander_innen (Gemeinwesenorientierten Projekte) im Förderjahr 2017

Fachinfo
Erstellt von Sergio Cortes

Der Paritätische Gesamtverband steht in seiner Funktion als Zentralstelle den Mitgliedern des Paritätischen beim Antragstellungsprozess der Gemeinwesenorientierten Projekten zur Seite und leitet auch die Anträge nach Fertigstellung an das BAMF weiter.

 Zielgruppe: Zugewanderte mit dauerhafter Bleibeperspektive
Personen mit dauerhafter Bleibepersktive ab 12 Jahren ohne weitere Einschränkungen für altersunabhängige Projekte und Jugendliche (12 bis 27 Jahre) mit dauerhafter Bleibeperspektive für die Jugendprojekte.
Von dauerhafter Bleibeperspektive ist auszugehen, wenn die betreffende Person im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis von mindestens ein Jahr ist oder seit 18 Monaten eine Aufenthaltserlaubnis besitzt, es sei denn der Aufenthalt ist vörubergehender Natur. Zur Zielgruppe gehören auch Geflüchtete Menschen aus Krisenregionen, bei denen eine Rückkehr in ihr Heimatland nicht absehbar ist nach §44 Abs. 1 Satz 2 und §23 Abs 2 Aufenthaltgesetz.
Finanzierungsraum
Die Zuwendung wird vom Bundesamt im Rahmen der Projektförderung als Anteilsfinanzierung für maximal drei Jahre gewährt; dies bedeutet, dass der Projektträger (oder Dritte) einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Der Eigenanteil sollte den finanziellen Möglichkeiten des jeweiligen Trägers entsprechen. Eine Eigenbeteiligung oder Drittmittelbeteiligung von 15% wäre wünschenswert. Der Zuschuss des Bundesamtes kann bei 12 Monaten Laufzeit bis zu einer maximalen Höhe von 50.000 EUR pro Jahr betragen. Wie bisher wird eine 5%ige Verwaltungskostenpauschale anerkannt.
Einbringung von Eigenmitteln und Einwerbung von Drittmitteln
Entsprechend ihren finanziellen Möglichkeiten sind von den Trägern Eigenmittel einzubringen sowie Drittmittel einzuwerben. Das Bundesamt berücksichtigt, dass Migrantenorganisationen und kleinere Organisationen aufgrund ihrer meist ehrenamtlichen Struktur kaum in der Lage sind, einen höheren Eigenanteil einzubringen. Ihnen kann ggf. ehrenamtliches Engagement als Eigenanteil angerechnet werden. Dies bedeutet keine Ungleichbehandlung der etablierten Träger, da der Eigenanteil schon nach den Vorgaben der Bundeshaushaltsordnung in jedem Einzelfall individuell zu prüfen ist und von der finanziellen Ausstattung abhängt.
Die ausgewählten Projekte können voraussichtlich im 2. Quartal 2017 beginnen.

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