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Titelbild der Broschüre

Paritätische Anforderungen - Bundesweite Standards für die notwendige Ausstattung und fachliche Arbeit von Frauenhäusern

Aktualisierte 2. Auflage 2023

Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen ist auch Auftrag der von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierten Istanbul-Konvention. Die Erfordernisse ihrer Umsetzung wurden auch im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung berücksichtigt. Die Bundesregierung hat sich dort verpflichtet, einen bundeseinheitlichen Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von Frauenhäusern sicherzustellen. Jedoch warten wir noch immer auf diese Regelung.

Immer wieder werden auf Landes- und Kommunalebene die Mittel für soziale Einrichtungen zusammengestrichen. In welchem Umfang Frauen und Kinder Schutz vor häuslicher Gewalt erhalten, wird damit vielfach von der jeweiligen Kassenlage abhängig gemacht. Das ist nicht hinnehmbar. Die sichere Finanzierung ist das Fundament einer jeden Einrichtung. Zugleich muss es aber auch einheitliche Maßstäbe für die sensible Arbeit in den Frauenhäusern geben. Besonders kritisch für den Bereich ist, dass trotz des gesetzlichen Auftrags aus der Istanbul-Konvention und der Verankerung im aktuellen Koalitionsvertrag der Bundesregierung bislang keine Eckpunkte für eine bundesgesetzliche Regelung und eine bessere Finanzierung vorgelegt wurden.

Ziel der Überarbeitung dieser Broschüre ist es daher, eine aktuelle Diskussion der Qualitätsstandards in Frauenhäusern anzuregen und den Akteur*innen des Runden Tisches „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ – initiiert durch das BMFSFJ – Handlungsempfehlungen an die Hand zu geben. Diese beginnen bei der Entwicklung gleichwertiger Strukturen und Angebote und gehen über die Ausstattung und Leistung der Einrichtungen bis hin zur Sicherstellung der Qualität der Frauenhäuser und der konzeptionellen Weiterentwicklung der Arbeit mit Frauen und Kindern.