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Paritätischer fordert deutliche Nachbesserungen bei der geplanten Kindergrundsicherung

Der Familienausschuss des Deutschen Bundestags hat den Paritätischen Gesamtverband zu einer Anhörung zur Kindergrundsicherung geladen. Der Paritätische hat seine Stellungnahme aktualisiert und an den Ausschuss übermittelt.

Die Bundesregierung hat sich für diese Legislaturperiode die EInführung einer Kindergrundsicherung vorgenommen. Mit dieser Reform sollen Leistungen für Kinder und Jugendliche gebündelt und leichter zugänglich gemacht werden.

Der Paritätische Gesamtverband hat seine Stellungnahme aktualisiert. Der Paritätische kritisiert an dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass das Ziel Kinderarmut zu bekämpfen mit diesem Gesetz nicht zu erreichen sein wird, weil die Leistungen zwar anders organisiert, aber nicht angehoben werden. Arme Kinder und ihre Familien brauchen aber in erster Linie mehr Geld. 

Der Paritätische fordert den Bundestag in der Stellungnahme auf, Änderungen beim Gesetz in folgenden Aspekten vorzunehmen:
* Die Leistungen müssen insbesondere für einkommensarme Kinder angehoben werden. Ddas kindliche Existenzminimum muss neu berechnet werden. Dies ist die Kernforderung des Paritätischen, wenn denn im Ergebnis der Reform Armut bekämpft werden soll.
* Mit der aktuellen Verwaltungsorganisation droht für die Kinder und Jugendlichen, deren Eltern im Grundsicherungsbezug sind, statt einer Vereinfachung der Verfahren und des Zugangs zu den Leistungen ein deutlicher bürokratischer Mehraufwand. Dies ist im weiteren parlamentarischen Prozess zu korrigieren. Die Verfahren müssen einfacher und nicht komplizierter werden.
* Für die Alleinerziehenden gibt es durch günstigere Anrechnungsregel zwar auf der einen Seite Verbesserungen, gleichzeitig werden diese Verbesserungen durch Schlechterstellungen an anderer Stelle wieder konterkariert.
* Die Teilhabeleistungen im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets sollen nach dem Gesetz als pauschale Geldleistung an die berechtigten Kinder und Jugendlichen ausgezahlt werden. Das ist zu begrüßen. Allerdings findet sich in dem Gesetz eine Nachweispflicht verankert. Die Kontrolle der konkreten Verwendung von 15 Euro ist sachlich nicht notwendig - jedes Kind hat einen Bedarf an sozialer Teilhabe - und zum anderen unangemessen bürokratisch aufwendig.
* Verschiedene Gruppen sind aus der Kindergrundsicherung ausgeschlossen, insbesondere Kinder und Jugendliche, die Leistungen nach dem AsylbLG beziehen, aber auch Kinder und Jugendliche in der Jugendhilfe. Die Kindergrundsicherung muss für alle Kinder und Jugendliche gelten, die in Deutschland leben. Die Abschaffung des Sofortzschlags für Kinder im AsylbLG muss zurückgenommen werden. Dies entspricht einer Kürzung in Höhe von 20 Euro pro Kind.
* Die Kindergrundsicherung soll helfen, dass Berechtigte tatsächlich zu ihren Leistungen kommen. Dafür wird ein sog. Kindergrundsicherungscheck eingeführt. Dieser Check muss verbessert und verbindlicher gestaltet werden, wenn er funktionieren soll.