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Paritätischer fordert mit einer gemeinsamen Stellungnahme von Umwelt-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden die Bundesregierung auf, sich für eine sozial gerechte EU-Gebäuderichtlinie im Rahmen der Trilogverhandlungen einzusetzen

Stellungnahme von Umwelt-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden anlässlich der Trilogverhandlungen zur EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden

Ein breites Bündnis aus Umwelt-, Verbraucherschutz-, Wohlfahrts- und Sozialverbänden fordert unter Beteiligung vom DPWV in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die Bundesregierung auf, sich bei den bevorstehenden Trilogverhandlungen für eine sozial flankierte Europäische Gebäuderichtlinie (EPBD) mit wirkungsvollen Mindesteffizienzstandards von Gebäuden (MEPS) einzusetzen. Ein ambitionierter Klimaschutz im EU-Gebäudesektor ist notwendig, denn der Wohnungssektor macht 40 Prozent des gesamten EU-Energieverbrauchs und 36 Prozent der Treibhausgasemissionen aus. Das Verbändebündnis ist überzeugt, dass eine sozial gerechte Wärmewende in Europa machbar ist. Die Bundesregierung darf daher nicht die notwendigen Klimaschutzmaßnahmen gegen Soziales ausspielen. Für den Erfolg der dringend nötigen Sanierungswelle braucht es ambitionierte, gebäudescharfe und EU-weite Mindesteffizienzstandards, mit sozialer Absicherung. Menschen mit niedrigen Einkommen sind vorrangig zu schützen, denn sie sind in hohem Maße von Wohnkostenüberbelastung, steigenden Energiekosten, Energiearmut und schlechten Wohnverhältnissen wie Hitze und Kälte - aufgrund schlecht gedämmter, sanierungsfälliger Wohnungen - bedroht. Arme und sozial benachteiligte Menschen würden von wirkungsvollen Mindesteffizienzstandards und den damit verbundenen sinkenden Energiekosten sowie einer verbesserten Wohnsituation profitieren. Eine sozial gerechte Sanierungsstrategie nimmt dabei aus Perspektive des Paritätischen Gesamtverband drei Gruppen in den Blick: Mieter*innen, finanzschwache (selbstnutzende) Hauseigentümer*innen und gemeinnützige Einrichtungen. Dazu fordern wir die Bundesregierung auf, für folgende Punkte Rechnung zu tragen: (1) Aus Schutz vor noch weiter steigenden Mieten, müssen umlagefähige Sanierungskosten so gedeckelt werden, dass letztlich für Mieter*innen keine Mehrkosten entstehen und Warmmietenneutralität erreicht wird. (2) Zum Schutz finanzschwacher Menschen im Wohneigentum fordern wir die Bundesregierung auf, ein zielgenaues Förderprogramm für Immobilienbesitzende einzuplanen, das streng von finanziellen Möglichkeiten abhängt. So kann der eingeschränkte Gefördertenkreis bis zu 100 % bei den notwendigen Sanierungsmaßnahmen erstattet bekommen. Ergänzend unterstützen wir eine Härtefallregelung, um Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen – wie z. B. einer hohen Pflegebedürftigkeit - vor unzumutbaren Härten zu schützen. (3) Zum Schutz sozialer und gesundheitlicher Einrichtungen und zur Gewährleistung von Versorgungssicherheit müssen gemeinnützige Einrichtungen der Wohlfahrtspflege zum einen als Mieter und zum anderen als Wohneigentümer bedacht werden. Viele gemeinnützige Einrichtungen wie Kitatagesstätten oder Sozialberatungsstellen mieten Räume und sind zunehmend von Verdrängung und weitgehend unregulierten Gewerbemieten bedroht. Um Abhilfe zu schaffen, braucht es einen stärkeren Gewerbemietschutz. Zum anderen sind Einrichtungen der gemeinnützigen Wohlfahrtspflege auch als Eigentümer von Gebäuden zu fördern. Sehr häufig scheitert die gewollte Umsetzung von Klimaschutz, wie insbesondere die energetische Sanierung an einer verlässlichen und planbaren Refinanzierung solcher Maßnahmen. Da gemeinnützige Einrichtungen keine Gewinne erwirtschaften und nur begrenzt Rücklagen bilden dürfen, müssen sie in besonderem Maße bei klimaförderlichen Investitionen in die energetische Sanierung staatlich unterstützt werden.