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Paritätischer gegen Bezahlkarte für Geflüchtete

Der Verband begrüßt die Anmerkungen der Grünen

Der Paritätische Gesamtverband lehnt die Einführung einer Bezahlkarte für Geflüchtete grundsätzlich ab und begrüßt die Initiative von Abgeordneten der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, das Vorhaben noch einmal zu überprüfen. Dazu hat der Wohlfahrtsverband heute Briefe an die Fraktionsvorsitzenden der Ampelkoalition geschickt, um seinen Standpunkt zu untermauern und Grundstandards zu formulieren.

“Wir begrüßen außerordentlich, dass Teile der Grünen die Diskussion um die Bezahlkarte noch einmal aufmachen, da wir die Bedenken in hohem Maße teilen.” erklärte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Er bezieht sich auf die Äußerungen des Grünen-Abgeordneten Audretsch, der findet, dass eine Bezahlkarte die Menschen vor ganz praktische Probleme vor Ort stellen kann und dazu ein Integrationshemmnis darstellen könnte. Ulrich Schneider kritisiert die Motivation hinter der Einführung des Kartenmodells: “Es ist offenkundig  und abzulehnen, dass hier in erster Linie ein  Abschreckungsinstrument, basierend auf Vorurteilen gegenüber geflüchteten Menschen geschaffen, werden soll.” Es gäbe keine Belege, dass Sozialleistungen von Flüchtlingen in nennenswerter Größe in die Herkunftsregionen überwiesen werde.

Die Folgen der zahlreichen Restriktionen, die durch eine Bezahlkarte ermöglicht werden, seien noch nicht absehbar. Mit Einschränkungen unter anderem bei der Verfügbarkeit von Bargeld, Überweisungen oder der räumlichen Nutzung der Karte drohen nach Befürchtung des Verbandes vertiefte Armut, Teilhabehindernisse, Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und in der Summe umfassende Integrationshemmnisse.

Sollte eine Karte dennoch eingeführt werden, müsse seitens der Bundesregierung sichergestellt werden, dass eine Karte in allen Geschäften, für alle Dienstleistungen und ohne eine räumliche Beschränkung genutzt werden könne, schreibt der Verband. Auch Lastschriftverfahren und Überweisungen müssen ebenso wie die unbegrenzte Bargeldabhebung möglich sein. Darüber hinaus müsse der Bund bundesweite Standards gewährleisten, um einen Bezahlflickenteppich zu vermeiden. Die beste Lösung für alle Beteiligten sei überdies die Überweisung der Leistungen auf ein Bankkonto.