Zum Hauptinhalt springen

Paritätischer nimmt Stellung zu Energieeffizienzgesetz und einkommensarmen Haushalten

Die Bundesregierung bereitet derzeit ein Energieeffizienzgesetz vor, das die Einsparung von Energie regeln soll. Der Paritätische hat zum Gesetzentwurf Stellung genommen und darauf hingewiesen, dass Milionen Haushalte in Deutschland Schwierigkeiten haben, die Energiekosten zu stemmen.

Das Bundeswirtschaftsministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat einen Gesetzentwurf für ein Energieeffizienzgesetz vorlegt. Darin ist vorgesehen, dass Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffienz auch in einkommensarmen Haushalten wirksam werden.

Der Paritätische hat die Ziele des Gesetzes in der Verbändeanhörung und in seiner schriftlichen Stellungnahme aus sozialer und klimapolitischer Sicht begrüßt. Die Einsparung von Energie ist ein Schlüssel zur Erreichung der Klimaziele. Zugleich haben einkommensarme Haushalten in Deutschland große Schwierigkeiten, die gestiegenen Energiekosten zu stemmen. Die effizientere Nutzung von Energie kann für diese Gruppe, sofern Investitionskosten anstehen, nur dann eine tatsächliche Hilfe sein, wenn Investitionen durch Unterstützungsleistungen finanziert werden. Der Paritätische verweist in seiner Stellungnahme darauf, dass arme Haushalte in der Regel keine finanziellen Rücklagen haben und daher in der großen Mehrzahl auch nur kleine Investitionen in Energieeffizienz schlicht nicht finanzieren können.

Angesichts der hohen Zahl an Energiesperren sowie der deutlichen Unterdeckung der Stromkosten im Regelsatz des Bürgergeldes schlägt der Paritätische außerdem ein Verbot von Energiesperren und die Übernahme der tatsächlichen Stromkosten in der Grundsicherung sowie die Übernahme der Kosten für effiziente Geräte im SGB II und SGB XII als einmalige Leistung vor.

Für Wohngeldberechtigte und Geringverdiener*innen sind zur Verbesserung der Energieeffizienz einkommensabhängige Zuschüsse für den Ersatz alter Geräte durch neue zielführend. Im Wohngeld besteht angesichts der Energiepreissteigerungen weiterhin dringender Handlungsbedarf. Hier braucht es eine dauerhaft bestehende und dynamisierte Energiekostenkomponente, die auch die Stromkosten beinhaltet.