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Patientenbeauftragte der Bundesregierung stellt Gutachten zu Patientenlotsen vor

Am 7. März 2019 hat Professorin Claudia Schmidtke, Patientenbeauftragte der Bundesregierung, das IGES Gutachten "Studie zum Versorgungsmanagement durch Patientenlotsen" in Zusammenarbeit mit Prof. Dr. Stefan Huster von der Ruhr-Universität Bochum vorgestellt. Es zeigt die Erfordernis auf, Menschen mit schweren Erkrankungen Unterstützung durch Patientenlotsen bereitstellen zu können.

Viele Menschen in Deutschland sind von den unterschiedlichen und oft intransparenten Möglichkeiten im Deutschen Gesundheitssystem überfordert. Dies führt immer wieder dazu, dass notwendige Gesundheitsleistungen nicht oder zu spät in Anspruch genommen werden, was wiederum meist negative Folgen auf die Gesundheit der Betroffenen hat und nicht selten zu unwirtschaftlichen Versorgungsprozessen führt.

Seit einigen Jahren gibt es bereits zahlreiche, regionale Modellprojekte, die „Patientenlotsen“ (PL) zur Unterstützung und Begleitung schwer kranker Patientinnen und Patienten einsetzen. Diese Hilfen erhalten z. B. Schlaganfallpatientinnen und –patienten oder alte Menschen zur Vermeidung oder Hinauszögerung der Pflegebedürftigkeit. Finanziert werden die Projekte bisher teilweise über öffentliche Fördermittel (Kommunen, Länder), teilweise über private Geldgeber (Stiftungen etc.) und teilweise durch Krankenkassen und Leistungserbringer. Diese Hilfen können allerdings selten dauerhaft in Anspruch genommen werden.

In der Studie wird der Bedarf schwer kranker Menschen an kontinuierlicher Begleitung angezeigt und empfohlen Patientenlotsen zu institutionalisieren. Besonders am Anfang einer Erkrankung wäre eine solche Begleitung effektiv.

Als Zielgruppe werden Patientinnen und Patienten beschrieben, welche schwer oder chronisch krank, multimorbid und in einer komplexen Versorgungssituation sind, „in ihrer Selbstmanagementfähigkeit (aufgrund von Alter, funktionalen Beeinträchtigungen oder ungünstigen Umfeldbedingungen) vorübergehend oder dauerhaft eingeschränkt sind“. Als Krankheitsbilder werden u.a. Krebs, Demenz, Diabetes oder Schlaganfall genannt, welche mit einem erhöhten Informationsbedarf einhergehen.

Als Aufgaben der Patientenlotsen werden folgende Punkte aufgeführt:

    ·\tdie Erfassung der Bedarfe der Patientinnen und Patienten und ggf. ihrer

\tAngehörigen,

    ·\tdie Erarbeitung, gemeinsam mit Patientinnen und Patienten und Angehörigen,

\teines passenden Versorgungsplans und dessen Abstimmung mit dem/der \tbehandelnden Arzt/Ärztin sowie ggf. weiteren Leistungserbringern,
\tdie entsprechende Organisation und Anpassung des Versorgungsmixes
\t(einschl. Unterstützung bei Antragstellung und Auswahl geeigneter \tLeistungserbringer),

    ·\tdie regelmäßige Überprüfung der Versorgungsqualität und
    ·\tdie Aufrechterhaltung des kontinuierlichen Kontakts zu den Patientinnen

\tund Patienten und Angehörigen.

„Neben primär krankheitsbedingten Herausforderungen sollten auch andere (persönliche, soziale) Umstände oder Problemlagen nicht außer Acht gelassen werden, wenn diese die Selbstmanagementfähigkeiten der Patientinnen und Patienten negativ beeinflussen.“

Als Berufsgruppen, die künftig als Patientenlosten arbeiten könnten, werden genannt:

    ·\tMedizinische Fachangestellte
    ·\tPflegekräfte
    ·\tSoziotherapeuten


Sozialrechtlich gesehen könnten Patientenlotsen bei den gesetzlichen Krankenkassen, oder bei den Leistungserbringern nach SGB V angesiedelt werden. Möglich wäre ebenfalls, dass sie neue, eigenständige Leistungserbringer werden. Als mögliche Leistungserbringer, an die Patientenlosten angebunden werden könnten, nennt das Gutachten, die folgenden:

    ·\tVertragsärztinnen und -ärzte (§§ 77ff. SGB V)
    ·\tKrankenhäuser (§§ 107ff. SGB V)
    ·\tHeilmittelerbringer (§§ 124ff. SGB V)
    ·\tHilfsmittelerbringer (§§ 126 ff. SGB V)
    ·\tApotheken (§§ 129ff. SGB V)
    ·\tsonstige Leistungserbringer (§§ 132ff. SGB V)


Geschätzt benötigen ca. 720.000 Menschen in Deutschland Unterstützung beim Care-Management, wovon vermutlich zwei Drittel diese in Anspruch nehmen würden. Die Kosten lägen jährlich bei ca. 600 Millionen Euro und sollten nach einer Verordnung durch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte bzw. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten oder im Zuge des Entlassmanagements der Krankenhäuser als Leistung der Krankenkassen übernommen werden.


Die komplette Studie finden Sie hier

IGES_Versorgungsmanagement_durch_Patientenlotsen_042018(2).pdfIGES_Versorgungsmanagement_durch_Patientenlotsen_042018(2).pdf


Hier kommen Sie zur Homepage des IGES
https://www.iges.com/kunden/gesundheit/forschungsergebnisse/2018/patientenlotsen/index_ger.html

Hier sind Präsentationen zur Vorstellung der Studie zu finden
http://patientenbeauftragte.de/index.php/presse/202-unterstuetzung-im-dickicht-des-versorgungsalltags-studie-zu-patientenlotsen-vorgestellt