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Pflege/Eingliederungshilfe, Muster-Zustimmungserklärung für den Leistungsberechtigten

Veröffentlchung der Muster-Zustimmungserklärung für den Leistungsberechtigten zu den Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes und der Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe (BAGüS) zu Vereinbarungen zur Übernahme der Leistung für die Pflegeversicherung durch den Träger der Eingliederungshilfe

Mit dem dritten Pflegestärkungsgesetz (PSG III) wurde beim Zusammentreffen von Leistungen der Pflegeversicherung und der Eingliederungshilfe eine Verpflichtung für die Pflegekassen und die Träger der Eingliederungshilfe eingeführt, Vereinbarungen zur Übernahme der Leistung für die Pflegeversicherung durch den Träger der Eingliederungshilfe zu treffen (§ 13 Absatz 4 Satz 5 SGB XI).Die Empfehlung der BAGüS und des GKV-Spitzenverbandes wurde mit Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) mit Stand 10.04.2018 veröffentlicht. Die Empfehlung und weitere Informationen können auf unserer Homepage unter folgendem Link eingesehen werden. https://www.der-paritaetische.de/schwerpunkt/bundesteilhabegesetz/pflegeeingliederungshilfe/

Voraussetzung für die Umsetzung dieser Empfehlung ist allerdings, dass der Leistungsberechtigte zustimmt. Hierzu gibt es in der Empfehlung vom 10.04.2018 den Hinweis, dass das Muster der Zustimmungserklärung bis zum 30.06.2018 erstellt wird.  Am 15.10.2018 wurde auf der Internetseite des GKV-Spitzenverbandes die Muster-Zustimmungserklärung als Anlage zur Empfehlung der Spitzenverbände vom April 2018 veröffentlicht, ohne das (nach Kenntnis des Paritätischen) die Interessenverbände von Menschen mit Behinderung oder Leistungserbringer dazu eine Information erhalten haben.

Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben sich mit Schreiben vom 27.02.2019 an den GKV-Spitzenverband gewandt und u.a aufgezeigt, dass die Muster-Zustimmungserklärung

-  der Anforderung nicht gerecht wird, den Leistungsberechtigten angemessen über die Bedeutung seiner Erklärung und über deren Rechtsfolgen zu informieren.

- den Anforderungen gem. § 11 Absatz 1 und 4 BGG nicht entspricht, weil diese weder in  Leichter Sprache noch in einfacher Sprache zur Verfügung gestellt wird.

Der Paritätische stützt diese Einschätzung und hat, wie die Fachverbände auch, bisher keine Informationen, dass Vereinbarung gem. §13 Abs.1 SGB XI geschlossen wurden. Die neue Fassung und das Schreiben der Fachverbände sind im Anhang beigefügt.

2018_10_15_Pflege_Empfehlungen_nach_13_Abs__4_SGB_XI.pdfSchreiben der Fachverbände an den GKV-Spitzenverband zur Muster-Zustimmungserklärung - 27.2.2019.pdf