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Pflegeeinrichtungen: Anpassung der Orientierungshilfen zur Förderung von Digitalisierung und zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf

Die Orientierungshilfen zu § 8 Abs. 7 und 8 SGB XI wurden an die aktuelle Gesetzeslage angepasst.

Hierzu wurden in der Orientierungshilfe zur Förderung der Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen gemäß § 8 Absatz 8 SGB XI hauptsächlich Verlinkungen aktualisiert.

Bei der Orientierungshilfe zur Förderung von Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gemäß § 8 Absatz 7 SGB XI wurden die Änderungen nachvollzogen, die im Rahmen der letzten Pflegereform (GVWG-2021) geregelt wurden: Demnach sind von der Förderung ebenfalls Maßnahmen umfasst, die auf die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften sowie auf den einrichtungsspezifischen Ausbau mitarbeiterorientierter Schicht- und Arbeitszeitmodelle abzielen. Damit sollen die Pflegeeinrichtungen die Möglichkeit erhalten, verstärkt Anreize und Unterstützungsangebote für einen Wiedereinstieg von Pflege- und Betreuungskräften in den Beruf nach geplanten Auszeiten, insbesondere nach einer Eltern- oder Pflegezeit, zu schaffen oder auszubauen. Dadurch soll der Anteil der Pflege- und Betreuungskräfte erhöht werden, die wieder in den Beruf einsteigen bzw. die zurückgewonnen werden können, nachdem sie beispielsweise vorübergehend aus familiären Gründen, aufgrund der Pflege von Angehörigen oder dauerhaft aufgrund physischen und psychischen Belastungen aus dem Beruf ausgestiegen sind, die sich aber eine Wiedereinstieg in den Beruf grundsätzlich vorstellen können. Mit der Entwicklung und Umsetzung einrichtungsspezifischer Konzepte sollen betriebliche Strukturen zur Rückgewinnung und (Wieder-)Einarbeitung geschaffen werden, insbesondere für eine kompetenzorientierte und lebensphasengerechte Aufgabenverteilung für Pflege- und Betreuungskräfte in den Pflegeeinrichtungen. Auch der Anteil unfreiwilliger Teilzeitarbeit kann so reduziert werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind bei der Entwicklung und Umsetzung der Konzepte einzubeziehen.

Gefördert werden auch die Entwicklung von Konzepten für mitarbeiterorientierte und lebensphasengerechte Arbeitszeitmodelle sowie zur Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungspersonal sowie jeweils dazugehörige Maßnahmen zu ihrer betrieblichen Umsetzung und jeweils dazugehörige Schulungen und Weiterbildungen.