Zum Hauptinhalt springen

Pflegereform: Paritätischer begrüßt Pflegestärkungsgesetz II und fordert angemessene Refinanzierung

Fachinfo
Erstellt von Gwendolyn Stilling

Pressemeldung vom 18.12.2015

Die heute im Bundesrat beratene zweite Stufe der Pflegereform wird vom Paritätischen Wohlfahrtsverband als wichtiger Schritt auf einem guten Weg begrüßt. Dass endlich auch demenziell erkrankte Menschen genauso als hilfebedürftig anerkannt werden wie körperlich Pflegebedürftige sei der große Verdienst dieser Reform. Der Verband appelliert an Pflegekassen und Sozialhilfeträger, nun auch den Weg für eine Finanzierung zusätzlichen Personals in den Pflegeheimen frei zu machen. Nach Angaben des Paritätischen werden künftig allein mindestens 30.000 Pflegekräfte mehr gebraucht, um die neuen gesetzlichen Vorgaben in den Pflegeheimen angemessen umzusetzen.

„Die gesetzlichen Neuregelungen können nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Zeit, die wir einem Menschen entgegen bringen, das entscheidende Kriterium für gute Pflege ist. Soll dieses gute Gesetz tatsächlich zu einem Erfolg werden, braucht es mehr Ressourcen. Wir brauchen mehr Personal und mehr Geld, um dieses bezahlen zu können“, fordert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. Andernfalls drohten insbesondere im vollstationären Bereich Verschlechterungen in der Versorgung, so Schneider.

Nach überschlägigen Rechnungen des Paritätischen werden mindestens 30.000 Menschen mehr gebraucht, um die neuen gesetzlichen Vorgaben und den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff in den Pflegeheimen angemessen umzusetzen. „Dass immer mehr Menschen mit höherer Pflegebedürftigkeit und vor allem auch mehr Menschen mit Demenz und damit höherem Betreuungsbedarf in den Heimen leben, wird bisher bei den Personalschlüsseln überhaupt nicht angemessen berücksichtigt“, kritisiert Schneider. Das Problem werde sich mit dem Pflegestärkungsgesetz II noch verschärfen, wenn Sozialhilfeträger und Pflegekassen jetzt nicht mitzögen und keine Aufstockung des Personals durch entsprechende Refinanzierung ermöglichten. Im Zweifel sei hier eine gesetzliche Lösung erforderlich, so Schneider: „Nach der Reform ist vor der Reform. Wir sind auf einem guten Weg, aber noch lange nicht am Ziel.“

Zum Personalmehrbedarf nach dem PSG II siehe folgendes PDF:

151218_Personalmehrbedarf_nach_PSGII.pdf151218_Personalmehrbedarf_nach_PSGII.pdf