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Positionen des Paritätischen Gesamtverbandes zur Reform des Sanktionsrechts im SGB II und der Arbeitsgelegenheiten

Fachinfo
Erstellt von Tina Hofmann

Der Paritätische Wohlfahrtsverband spricht sich für einen vollständigen Verzicht auf die Sanktionen im SGB II und eine weitgehende Reform der Arbeitsgelegenheiten aus.

Das Prinzip des „Förderns und Forderns“ in der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist insbesondere aufgrund der starken Kürzungen der Mittel für die aktive Arbeitsförderung in ein massives Ungleichgewicht geraten. Bei einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent erhalten die in der Grundsicherung für Arbeitsuchende lebenden Menschen keine ausreichenden Perspektiven. Gleichzeitig senken die Sanktionen die Leistungen häufig unter das soziokulturelle Existenzminimum ab. Vor diesem Hintergrund hat der Paritätische auch den Beschluss des Sozialgerichts Gotha aus der letzten Woche begrüßt, mit dem das Gericht die bestehenden Sanktionsregelungen für verfassungswidrig hält und das Bundesverfassungsgericht angerufen hat.

Ebenfalls vor dem Hintergrund der Diskussion um eine Reform des SGB II spricht sich der Paritätische für eine Neugestaltung der Arbeitsgelegenheiten gem. § 16 d SGB II aus.

·Arbeitsgelegenheiten sollen niemals mehr als Test zur Überprüfung der Arbeitsbereitschaft oder zwangsweisen Aktivierung eingesetzt werden. Leistungsberechtigte sollen nicht herangezogen werden, um eine „Gegenleistung“ für die erhaltene finanzielle Unterstützung zu gewähren.

· Sehr arbeitsmarktferne Personen (z. B. wohnungslose Menschen, psychisch beeinträchtigte Personen, Haftentlassene, sozial benachteiligte Personen) können vielmehr das Angebot der Arbeitsgelegenheit auf freiwilliger Basis zur Verbesserung ihrer Beschäftigungsfähigkeit nutzen.

·Arbeitsgelegenheiten sind als echte Leistung zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit auszugestalten. Dafür müssen gesetzliche Restriktionen, die heute etwa einer Verbindung von Arbeiten und Qualifizierung entgegenstehen, beseitigt werden. Entscheidend ist es, sinnstiftende und nutzbringende Tätigkeiten in reellen Arbeitsprozessen zu ermöglichen.

· Der Paritätische spricht sich für eine konsequente und direkte Beteiligung von Erwerbslosen (z. B. durch Arbeitsloseninitiativen) in der lokalen Beiratsarbeit und Mitwirkung an der örtlichen Ausgestaltung der Arbeitsgelegenheiten aus.

  • Die Arbeitsgelegenheit ist  eines unter anderen Förderinstrumenten, das Erwerbslose auf dem den Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt zurückhelfen kann. Doch wo dies auch bei intensiver Förderung und auf absehbare Zeit nicht möglich ist, braucht es öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zur Teilhabe an Erwerbsarbeit



Das Positionspapier erhalten Sie in der Anlage.

PositonspapierAGHMAErfinal.pdfPositonspapierAGHMAErfinal.pdf