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Positionspapier Resozialisierung und Gefangenenvergütung verabschiedet

Der Paritätische Gesamtverband hat – vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung im Juni 2023 – zu Resozialisierung und Gefangenenvergütung ein Positionspapier erarbeitet und dieses im Dezember 2023 verabschiedet.

Nach seiner ersten Grundsatzentscheidung zur Gefangenenvergütung 1981, hat das Bundesverfassungsgericht im Juni 2023  auf viele grundsätzliche Ausführungen in früheren Entscheidungen zurückgegriffen und entschieden, dass die Regelungen zur Vergütung von Gefangenenarbeit in den Strafvollzugsgesetzen von Bayern und Nordrhein-Westfalen mit dem Resozialisierungsgebot aus Artikel 2 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes unvereinbar sind.

Die Höhe der Gefangenenvergütung kann nur aus dem Zusammenhang mit dem vom Landesgesetzgeber zu entwickelnden Resozialisierungskonzept beantwortet werden. Das Bundesverfassungsgericht fordert die Landesgesetzgeber auf, ein umfassendes, wirksames und in sich schlüssiges, am Stand der Wissenschaft ausgerichtetes Resozialisierungskonzept zu entwickeln. 

Der Arbeitskreis Straffälligenhilfe/Hilfen für junge Gefährdete, Opferhilfe (AK ASTRO) hat eine sachgerechte Diskussion zu Resozialisierung und Gefangenenvergütung geführt und ein entsprechendes Positionspapier erarbeitet. Es wurde im Dezember 2023 vom Verbandsrat verabschiedet.

Darin fordert der Paritätische:

  • eine (Erwerbs-)Arbeit während der Haftzeit mit einer adäquaten Vergütung unter möglichst „marktnahen“ Bedingungen, die auf eine echte Erwerbsarbeit in Freiheit vorbereitet.
  • wirksame Resozialisierungskonzepte in den Ländern, die auf einem ganzheitlichen Ansatz basieren, um die soziale und materielle Teilhabe haftentlassener Menschen wiederherzustellen sowie die Voraussetzungen für ein straffreies Leben zu schaffen.
  • in den Resozialisierungskonzepten (Aufgabe der Länder) die Ausgestaltung und Höhe der Vergütung so zu bemessen, dass die in den Konzepten festgeschriebenen Zwecke auch tatsächlich erreicht werden können.

Aus Sicht des Paritätischen Gesamtverbandes muss die Höhe der Vergütung so gestaltet sein, dass Resozialisierung überhaupt möglich ist. Arbeiten Strafgefangene unter „marktnahen Bedingungen“, sollten sich die Landesgesetzgeber bei der Bemessungsgrundlage und Vergütungsstruktur – unter Berücksichtigung von Unterbringung und Versorgung – langfristig an Maßstäben orientieren, die mit der Erwerbsarbeit außerhalb des Strafvollzugs vergleichbar sind.

Darüber hinaus fordert der Paritätische, dass die Arbeit von Inhaftierten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist und daher erneut insbesondere den Einbezug der Strafgefangenen in die Rentenversicherung sowie die gesetzliche Verankerung der Gleichstellung in der Arbeitslosenversicherung.

Das Positionspapier Resozialisierung und Gefangenenvergütung kann hier heruntergeladen werden.