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FHK-Pressemeldung zum Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen: Bundesgesetz muss Gewaltschutz für ALLE Frauen sicherstellen!

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen macht Frauenhauskoordinierung e.V. (FHK) auf gravierende Lücken im Hilfesystem bei Gewalt aufmerksam: Für zahlreichen Gruppen gewaltbetroffener Frauen sind aktuell weder Zugang zu Schutz noch adäquate Unterstützung gewährleistet. Ausgerechnet besonders vulnerable Gruppen stehen bei der Suche nach Schutz vor beträchtlichen Hürden. FHK fordert dringend dazu auf, diese Lücken mit dem geplanten Bundesgesetz zur Finanzierung des Hilfesystems zu schließen und einen inklusiven Gewaltschutz ausreichend finanziell abzusichern.

„Die Zusage zu Sicherheit und Unterstützung muss für alle Frauen und Kinder, die Gewalt erleben, gelten – ganz egal, in welcher Lebenssituation sie sich befinden“, konstatiert FHKVorstandsvorsitzende Christiane Völz. So können Frauenhäuser aufgrund verschiedener Hürden beispielsweise gewaltbetroffenen Frauen mit psychischen Beeinträchtigungen oder Substanzabhängigkeiten, wohnungslose Gewaltbetroffene oder schutzsuchende Frauen mit Pflegebedarf kein adäquates Angebot machen. Auch für Frauen mit körperlichen Behinderungen ist lediglich ein Bruchteil der Einrichtungen zugänglich. Erst im vergangenen Jahr bescheinigte eine Expert*innen-Kommission des Europarats Deutschland deshalb gravierende Defizite bei der Umsetzung der Istanbul-Konvention. Neben 14.000 fehlenden Frauenhaus-Plätzen stand u.a. der mangelhafte Schutz für zahlreiche vulnerable Gruppen in der Kritik.

Bund, Länder und Kommunen beraten derzeit über eine bundesweite rechtliche Regelung zur Finanzierung von Schutz und Hilfe bei Gewalt. Der geplante bundesgesetzliche Rechtsanspruch auf Schutz und Hilfe bei Gewalt eröffnet erstmals die Chance, die Finanzierung von Schutzeinrichtungen deutschlandweit nachhaltig und in angemessener Höhe sicherzustellen.

„Absichtserklärungen an einem jährlichen Aktionstag reichen nicht aus. Jetzt werden die Leitplanken zur künftigen Ausgestaltung und Finanzierung des Gewaltschutzes gelegt. Wenn Deutschland dabei die Anforderungen der Istanbul-Konvention wirklich erfüllen will, statt bestehende Barrieren zu reproduzieren, muss Inklusion von Anfang an als grundlegende Anforderung mitgedacht werden – auch finanziell“, so Völz. „Nur inklusiver Gewaltschutz ist wirksamer Gewaltschutz. Und den gibt es nicht zum Nulltarif.“

(Quelle: FHK)

Frauenhauskoordinierung e. V. (FHK) wurde auf Initiative der Wohlfahrtsverbände (AWO Bundesverband e. V., Diakonie Deutschland, Der Paritätische Gesamtverband, Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V./Deutscher Caritasverband e. V.) gegründet, um sich im Auftrag der Mitglieder für den Abbau von Gewalt gegen Frauen und für die Verbesserung der Hilfen für betroffene Frauen und deren Kinder einzusetzen. FHK koordiniert, vernetzt und unterstützt das Hilfesystem, fördert die fachliche Zusammenarbeit und bündelt Praxiserfahrungen, um sie in politische Entscheidungsprozesse sowie in fachpolitische Diskurse zu transportieren.