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Pressemitteilung des G-BA: Stationäre Behandlung von Menschen mit Behinderung – G-BA schafft Voraussetzungen für Krankengeldanspruch von Begleitpersonen

Der Gesetzgeber hat geregelt, dass Begleitpersonen von Menschen mit Behinderung ab dem 1. November 2022 bei einem Verdienstausfall Anspruch auf Krankengeld haben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschreibt nun in einer neuen Richtlinie, wann eine Begleitung bei einem stationären Krankenhausaufenthalt als medizinisch notwendig erachtet wird und wie die Bescheinigungen sowohl für die Patientin oder den Patienten als auch für die mitaufgenommene Begleitperson zu verfassen sind.

Aus medizinischen Gründen kann eine Begleitung bei einem Krankenhausaufenthalt notwendig sein bei Menschen, die aufgrund einer schweren geistigen Behinderung oder fehlender sprachlicher Verständigungsmöglichkeiten durch eine vertraute Bezugsperson unterstützt werden müssen. In seiner Richtlinie konkretisiert der G-BA drei Fallgruppen:

  • Begleitung, um während der Krankenhausbehandlung eine bestmögliche Verständigung mit der Patientin oder dem Patienten zu gewährleisten,
  • Begleitung, damit die Patientin oder der Patient die mit ihrer Krankenhausbehandlung verbundenen Belastungssituationen besser meistern kann, insbesondere bei fehlender Kooperations- und Mitwirkungsfähigkeit sowie
  • Begleitung, um die Patientin oder den Patienten während der Krankenhausbehandlung in das therapeutische Konzept einbeziehen zu können oder zur Einweisung in die anschließend weiterhin notwendigen Maßnahmen.

Der Beschluss zur Erstfassung der Krankenhausbegleitungs-Richtlinie (KHB-RL) wird dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Bei Nichtbeanstandung wird sie im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt – gegebenenfalls auch rückwirkend – am 1. November 2022 in Kraft.

Die vollständige Pressemitteilung des G-BA finden Sie unter diesem Link.

Die Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesausschuss begrüßt in einer Pressemeldung diese Richtlinie. Die Pressemeldung dazu ist dieser Fachinformation beigefügt.