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Referentenentwurf zur Einführung einer Kindergrundsicherung

Am 30. August 2023 wurde der Referentenentwurf des Bundesfamilienministeriums zur Einführung einer Kindergrundsicherung und zur Änderung weiterer Bestimmungen veröffentlicht.

Mit der Kindergrundsicherung will das Bundesfamilienministerium bessere Chancen für Kinder und Jugendliche schaffen, mehr Familien und ihre Kinder mit Unterstützungsbedarf erreichen sowie Kinderarmut bekämpfen. Bisherige finanzielle Förderungen, wie das Kindergeld, die Leistungen für Kinder und Jugendliche im Bürgergeld und der Sozialhilfe, der Kinderzuschlag und Teile des Bildungs- und Teilhabepaketes, werden durch eine neue für alle Kinder geltende Leistung ersetzt. Die Kindergrundsicherung wird aus drei Bestandteilen bestehen: dem einkommensunabhängigen Kindergarantiebetrag für alle Kinder und Jugendlichen, der das Kindergeld ablöst, dem einkommensabhängigen und altersgestaffelten Kinderzusatzbetrag, der insbesondere den Kinderzuschlag ablöst, sowie den Leistungen für Bildung und Teilhabe. Alle drei Komponenten sollen laut Bundesfamilineministerium  dazu beitragen, das Existenzminimum eines Kindes zu sichern.

Der Paritätische Gesamtverband wird eine Stellungnahme zum Referentenentwurf abgeben.