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Regierungsentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts im Bundestag

Die Bundesregierung will – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – das Sanktionenrecht einschließlich der Ersatzfreiheitsstrafen, dem Maßregelvollzug und der Bewährungsauflagen mit dem Ziel von Prävention und Resozialisierung überarbeiten. Am 15. März 2023 fand die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurfs statt.

Im Regierungsentwurf (Drucksache 20/5913, 06.03.2023) gab es eine Änderung, dass neben der Gerichtshilfe auch private Träger der Straffälligenhilfe eingeschaltet werden können, um Möglichkeiten aufzuzeigen, die Geldstrafe mittels Zahlungserleichterungen zu tilgen oder die Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe durch freie Arbeit abzuwenden. Private Träger sollen rechtlich sicher und einfacher in die aufsuchende Hilfe eingebunden werden (Artikel 2, Nummer 3 Buchstabe b, § 459e Absatz 2a StPO-E).

Des Weiteren wurde ergänzt, dass die Bundesländer ermächtigt werden, die Abwendung der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen nach § 43 des Strafgesetzbuches durch freie Arbeit zu regeln (Artikel 4, Nummer 1 Buchstabe a, Artikel 293 Absatz 1 Satz 3 EGStGB-E). In der Rechtsverordnung soll die Zahl der Arbeitsstunden bestimmt werden, die geleistet werden müssen, „um einen Tag Freiheitsstrafe zu erledigen“. Denn auch die Anzahl der zur Erledigung der Ersatzfreiheitsstrafe notwendigen Stunden freier Arbeit soll halbiert werden, um den Betroffenen die Abwendung der Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe zu erleichtern.

Der Gesetzentwurf sieht weiterhin nur eine Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe vor und verkennt, dass auch die Vollstreckung einer halbierten Ersatzfreiheitsstrafe – und somit die Inhaftierung – erhebliche Auswirkungen auf die gesamte soziale, gesundheitliche und finanzielle Lebenssituation von betroffenen Menschen haben kann.

Hinsichtlich einer engeren Einbindung der Gerichtshilfe und Sozialarbeitenden, einer Anhörung durch eine*n Richter*in vor der Vollstreckung einer Ersatzfreiheitsstrafe, einer Geldstrafenberechnung im Strafbefehlsverfahren sowie einer Überarbeitung sogenannter Bagatelldelikte, soll weiter beraten werden. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung wurde an den federführenden Rechtsausschuss, den Ausschuss für Gesundheit, den Ausschuss für Inneres und Heimat und den Haushaltsausschuss überwiesen.
Es bleibt abzuwarten, was von den Möglichkeiten zur Verhinderung von Ersatzfreiheitsstrafen und zur nachhaltigen Resozialisierung weiter in den Ausschüssen und in den zwei weiteren Beratungen im Bundestag diskutiert wird.

Regierungsentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts (Drucksache 20/5913, 06.03.2023):
https://dserver.bundestag.de/btd/20/059/2005913.pdf

Paritätische Stellungnahme SanktionenüberarbeitungsG (22.08.2022):
https://www.der-paritaetische.de/fileadmin/user_upload/Fachinfos/Paritaetische_Stellungnahme_SanktionenUebG_22-08-22_final.pdf