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Zeichnung auf der viele Menschen Regenbogenflaggen schwenken, in der Mitte steht "QUEER"

Selbstbestimmungsgesetz: Gesetzesentwurf veröffentlicht

In der vergangenen Woche wurde von Seiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des Bundeministeriums der Justiz der Entwurf des Selbstbestimmungsgesetzes veröffentlicht.

Transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sollen dem Gesetzesentwurf zufolge künftig die Möglichkeit haben, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen. Die Vorlage eines ärztlichen Attests oder die Einholung von Gutachten in einem Gerichtsverfahren sollen nicht länger erforderlich sein.

Der Paritätische hat sich bereits vor zwei Jahren für die Einführung eines selbstbestimmten Geschlechtseintrags ausgesprochen. Der Verband hat in seinen Gremiensitzungen Ende April 2021 Paritätische Eckpunkte zum menschenrechtlichen Schutz von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität beschlossen:  https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/paritaetische-eckpunkte-zum-menschenrechtlichen-schutz-von-sexueller-orientierung-und-geschlechtlicher-identitaet/

Derzeit wertet der Paritätische Gesamtverband den nun vorliegenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung aus. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier: https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/DE/Selbstbestimmung.html;jsessionid=A050ADD69ECD05E29B24D25DACF62061.2_cid297?nn=6705022

 

Allgemeine Informationen zum Thema:

Geschlechtliche Vielfalt in der Kinder- und Jugendhilfe: https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/geschlechtliche-vielfalt-in-der-kinder-und-jugendhilfe/

Queer im Paritätischen: https://www.der-paritaetische.de/themen/bereichsuebergreifende-themen/queer-im-paritaetischen/

Statement Prof. Dr. Rolf Rosenbrock zum Thema Geschlechtliche Vielfalt
Statement des Vorsitzenden des Paritätischen Gesamtverbands, Prof. Dr. Rolf Rosenbrock.