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SGB IX Ausgleichsabgabe

Entwicklung bei der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen.

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage "Entwicklung bei der Ausgleichsabgabe und der Beschäftigungspflicht von Menschen mit Behinderungen" der FDP-Fraktion u.a. ausgeführt,

- dass rund 99.000 Betriebe in Deutschland im Jahr 2017 die Ausgleichsabgabe bezahlt haben,

- dass die Zahl der beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber sich im Jahr 2017 auf insgesamt rund 164.000 belief.

- dass rund 42.000 Betriebe die Beschäftigungsquote mit null Prozent erfüllt haben.

Der Antwort kann u.a. auch entnommen werden,

-  wie sich die Einnahmen durch die Ausgleichsabgabe auf Basis der in § 160 SGB IX zu leistenden Zahlungen in den Jahren 2009 bis 2018 bei den Integrationsämtern, bei der Bundesagentur für Arbeit und beim Ausgleichsfonds gestalten sowie

- die Anzahl der geförderten Projekte im Jahr 2018.

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1917216.pdf