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Sicherung des Wunsch- und Wahlrechts bei digitaler Antragstellung und Beratung

Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen kann den Zugang zu Verwaltungsleistungen erleichtern. In einer aktuellen Stellungnahme weist der Paritätische Gesamtverband darauf hin, dass Barrierefreiheit zu gewährleisten ist und die Rechte der Bürgerinnen und Bürger auf persönliche Behördenkontakte nicht eingeschränkt werden dürfen. Die Einbindung von freien Trägern in digitale Informationssysteme muss diskriminierungsfrei erfolgen.