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Sozialpsychiatrie-Vereinbarung zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Evaluation der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung zur Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dient zur Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Sie ist seit 2009 gültig. Durch die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) soll vorwiegend bei komplexen sozialpädiatrischen und psychiatrischen Behandlungsproblemen insbesondere die ambulante ärztliche Betreuung als Alternative zur stationären Versorgung und anderen institutionellen Betreuungsformen ermöglicht werden. Im Vordergrund steht der gezielte Ausbau solcher Behandlungsangebote, die für eine sinnvolle kontinuierliche Betreuung der betroffenen Patienten erforderlich sind.

Mit der Einführung der Sozialpsychiatrievereinbarung (SPV) hatten sich die Vertragspartner – die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband – darauf geeinigt, diese Vereinbarung zu evaluieren. Die Details zur ersten Evaluation der SPV wurden von der KBV und dem GKV-Spitzenverband festgelegt. Der Erhebungszeitraum bezieht sich auf die Monate Januar - Juni in den Jahren 2013 und 2014. Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI) hat den Abschlussbericht 2014 zur "Evaluation der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung" veröffentlicht.

Die Ergebnisse der Evaluation geben einen Überblick über die Praxisstrukturen (Kooperationspartner) und das Patientenkollektiv (Diagnosedaten) sowie die therapeutischen Maßnahmen. Bestandteil der Evalutation waren auch Patientenbefragungen.

Demnach zeigte sich bei der Evaluation der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung 2013/2014

– in Bezug auf die Strukturqualität der teilnehmenden Praxen eine ausgeprägte interdisziplinäre Kooperation;

– ein differenziertes therapeutisches Vorgehen ohne einseitige Präferenz, beispielsweise rein medikamentöser Strategien;

– sowohl insgesamt und vor allem auch diagnosespezifisch eine vergleichsweise geringe Verordnungshäufigkeit von Psychopharmaka bei den behandelten Kindern und Jugendlichen, mit annähernd konstanten Verordnungsraten über die hier abgebildete Beobachtungszeit; sowie

– Behandlungskontinuität im Sinne häufiger, im Quartalsvergleich regelmäßiger und kurzfristig aufeinander folgender Behandlungstermine.

Als Fazit werden sehr gute Behandlungserfolge und die Erfüllung der Erwartungen an die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dargestellt. Der Abschlussbericht und ein Faktenblatt mit zentralen Ergebnissen im Überblick sind im Anhang beigefügt.


SPV_Abschlussbericht_2014.pdfFaktenblatt_zum_Evaluationsbericht.pdf