Statement von zum Jahresgutachten 2021 von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock
Unsicherheit im Wandel.
Pressestatement von Prof. Dr. Rolf Rosenbrock, Vorsitzender des Paritätischen Gesamtverbands, anlässlich der Vorstellung des Paritätischen Jahresgutachtens 2021.
Es gilt das gesprochene Wort.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zum siebten Mal legt der Paritätische Gesamtverband heute sein Jahresgutachten zur sozialen Lage und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt vor. Ein starker sozialer Zusammenhalt ist Ausdruck eines starken Gemeinwesens, das wiederum ein Qualitätsmerkmal demokratischer Gesellschaften ist. Der soziale Zusammenhalt ist nicht weniger als der „Kitt” der Gesellschaft.
Gerade das Pandemiejahr 2020, das im Fokus des vorliegenden Gutachtens steht, hat gezeigt, wie wichtig funktionierende soziale Beziehungen und das Vertrauen in staatliche Institutionen sind. Empirische Studien legen nahe, dass Menschen in Gesellschaften, in denen ein guter Zusammenhalt herrscht, zufriedener, gesünder und auch ökonomisch produktiver sind.
Das Jahresgutachten untersucht anhand von Daten der offiziellen Statistiken und der Gesetzgebung, wie es um den sozialen Zusammenhalt in Deutschland steht, identifiziert Problemlagen und formuliert Handlungsbedarfe. Dabei messen wir die Politik an Zielen, die sie sich selbst gesetzt hat:
Die scheidende Bundesregierung hat im Rahmen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie (DNS) die Wahrung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts zu einem der sechs Leitprinzipien für eine nachhaltige Entwicklung erklärt. Die DNS gibt es seit 2002; sie wurde als Reaktion auf die Verabschiedung der Agenda 2030 der Vereinten Nationen beschlossen. Mit der Agenda für nachhaltige Entwicklung verpflichtet sich die Weltgemeinschaft dazu, ihre Politik an gemeinsamen Zielen auszurichten, die eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung auf globaler Ebene sicherstellen sollen, den sogenannten Sustainable Development Goals (SDGs).
Die Bundesregierung selbst schreibt dabei in ihrer Nachhaltigkeitsstrategie sechs der so genannten SDGs einen zentralen Stellenwert zur Wahrung und Verbesserung des sozialen Zusammenhalts zu. Im Paritätischen Jahresgutachten haben wir untersucht und bewertet, ob und wie folgenden Ziele erfüllt wurden:
- Erstens: Armut soll in all ihren Formen und überall beendet werden.
- Zweitens: Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters soll gewährleistet und ihr Wohlergehen gefördert werden.
- Drittens: Geschlechtergleichstellung muss erreicht und Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigt werden.
- Viertens: Ein dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle soll gefördert werden,
- Fünftens: Ungleichheit in und zwischen Ländern muss verringert werden.
- Sechstens: Städte und Siedlungen müssen inklusiv, sicher, widerstandsfähig und nachhaltig gestaltet werden.
Das Ergebnis, so viel darf ich vorwegnehmen, ist ernüchternd: diese Bundesregierung ist vielfach weit davon entfernt gewesen, auch nur die selbst gesetzten Ziele einzulösen. Wir sehen eine Fülle von alarmierenden Befunden und sozialpolitischen Defiziten, die dringend überwunden werden müssen, wenn der soziale Zusammenhalt nachhaltig gestärkt werden soll.
Lassen Sie mich zentrale Befunde zusammenfassen:
Armut in all ihren Formen und überall beenden?
Statt Armut in all ihren Formen zu beenden, hat die Bundesregierung abweichend von den SDGs lediglich als Ziel für sich formuliert, den Anteil der materiell erheblich benachteiligten Menschen bis 2030 deutlich unter dem Durchschnitt der EU-Staaten zu halten. Es zeichnet sich ein positives Bild ab, da beide Anteilswerte im Beobachtungszeitraum kontinuierlich abgenommen haben. Dieser “Erfolg” lässt sich jedoch nur verbuchen, da die Bundesregierung das Ziel entsprechend niedrig gesteckt hat.
Betrachtet man den Anteil der von Einkommensarmut betroffenen Personen, dann zeigt sich, dass dieser im Zeitraum von 2011 bis 2019 nahezu stetig gewachsen ist, von 15 auf 15,9 Prozent. Somit war 2019 fast jede sechste Person von Einkommensarmut betroffen.
Besonders erschreckend ist der Anstieg der Altersarmut: Der Paritätische hat für dieses Gutachten mit einer Anfrage an das Statistische Bundesamt erfragt, wie viele Rentner*innen 2019 ein Einkommen unterhalb der Armutsschwelle hatten. Dieser Wert wird in den regulären Veröffentlichungen nicht ausgewiesen, dort sind auch Einkommen der in der Regel einkommensstarken Pensionär*innen ausgewiesen. Unsere Nachfrage ergab: Erstmals waren mit 20,7 Prozent mehr als ein Fünftel der Rentner*innen von Armut betroffen. Armut im Alter bedeutet Armut lebenslänglich. Damit dürfen wir uns nicht abfinden.
Gewachsen ist auch die relative Armutslücke. Sie bezeichnet den Abstand der Einkommen der von Einkommensarmut betroffenen Bevölkerung zur Armutsschwelle. Betrug der Abstand im Jahr 2011 noch 21,4 Prozent der Armutsschwelle, so ist dieser Wert bis 2019 auf 23,2 Prozent angestiegen. Diese Entwicklung ist ein Indiz dafür, dass einkommensarme Menschen immer stärker von der Wohlstandsentwicklung abgehängt werden.
Geschlechtergleichstellung erreichen und Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen?
Ein weiteres Ziel betrifft die Gleichstellung der Geschlechter: Die Bundesregierung formulierte das Ziel, in 2020 die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen auf 10 Prozent zu reduzieren. Dieses Niveau soll im Anschluss bis 2030 gehalten werden.
Die Daten zeigen, dass das Gleichstellungs-Ziel deutlich verfehlt ist: Frauen erhielten im Jahr 2020 im Vergleich zu Männern um 18 Prozent niedrigere Bruttostundenlöhne. Im Alter sind die geschlechtsspezifischen Einkommensunterschiede, das so genannte Gender Pension Gap, sogar noch deutlich größer: In 2019 lag dies bei 49 Prozent. Frauen hatten ein Alterssicherungseinkommen von im Schnitt 970 Euro, Männer dagegen ein fast doppelt so hohes Einkommen in Höhe von 1.920 Euro.
Dauerhaftes, inklusives und nachhaltiges Wirtschaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle fördern?
Das nächste Social Development Goal ist auf die Förderung von produktiver Vollbeschäftigung und menschenwürdiger Arbeit für alle gerichtet: Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, die Erwerbstätigenquote der 20- bis 64-Jährigen auf über 78% und die Erwerbstätigenquote der 60- bis 64-Jährigen auf über 60 Prozent zu bringen. Beide Ziele werden im Berichtsjahr erfüllt, seit 2011 sind die Erwerbstätigenquoten deutlich gestiegen. (Für die 20- bis 64-Jährigen liegt die Quote bei 80,6% und bei 61,8 % für die 60 bis 64-Jährigen.)
Ein gravierender Mangel dieses Wertes ist jedoch, dass er nichts über die Qualität der Arbeitsplätze aussagt. Betrachtet man zusätzlich die Zahl der Menschen, die trotz einer Erwerbsarbeit arm waren, so liegt deren Zahl 2019 bei 8,1 Prozent, das entspricht 3,1 Millionen Beschäftigten. Damit ist mehr als jede und jeder zwölfte Erwerbstätige von Einkommensarmut betroffen.
Einem besonders hohen Armutsrisiko sind Beschäftigte im Niedriglohnsektor ausgesetzt. Nahezu jede und jeder fünfte abhängig Beschäftigte arbeitet dort. Das betrifft insgesamt 7,2 Millionen Menschen, die 2019 für Löhne von unter 11,50 Euro arbeiten mußten.
Nicht jede Arbeit ist auch “gute Arbeit”. Gute Arbeit ist sinnstiftend, sie trägt zur sozialen Integration bei, sie wird fair bezahlt und begründet Ansprüche an die Sozialversicherungen. Für die Mehrheit der Mini-Jobs gilt das nicht. Sie müssen zugunsten regulärer Beschäftigung massiv reduziert werden. Eine Ausweitung der Mini-Jobs, wie sie einzelne Parteien auch im Wahlkampf fordern, lehnen wir entschieden ab.
Die Entwicklung der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ist insgesamt erfreulich. So waren 2020 ungefähr 3,8 Millionen mehr Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt nach als 2013. Dennoch ist für das Jahr 2020 zum ersten Mal ein Rückgang im Vergleich zum Vorjahreswert zu konstatieren: so gingen circa 140.000 weniger Personen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach als noch 2019.
Die Anzahl geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse hat zuletzt abgenommen. Es ist jedoch besorgniserregend, dass der deutlich höhere Anteil geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse auf Frauen entfällt. So werden 3,69 Millionen der insgesamt 6,12 Millionen geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse im Jahr 2019 weiblichen Personen zugerechnet, 2,43 Millionen Personen männlichen Geschlechts. Damit sind erwerbstätige Frauen tendenziell stärker von den Nachteilen und Folgen (langjähriger) geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse betroffen als Männer.
Ungleichheit in und zwischen Ländern verringern?
Die Reduzierung materieller Ungleichheit ist ein weiteres Ziel der Bundesregierung.
Jedoch ist zur Beseitigung der ungleichen Einkommensverteilung in Deutschland festzustellen, dass diese nicht wesentlich reduziert werden konnte, die Ziele der Bundesregierung also nicht erreicht werden.
Daten zeigen, dass das vermögendste Zehntel der Bevölkerung fast zwei Drittel der Vermögen in Deutschland besitzt. 90 Prozent der Bevölkerung teilen sich das verbleibende Vermögen, wobei ein großer Teil der Bevölkerung über kein relevantes Vermögen verfügt bzw. häufig sogar überschuldet ist. Die Vermögensungleichheit verharrt auf konstant hohem Niveau. Die Ungleichheit ist dabei sogar noch deutlich höher als im Bereich der Einkommensverteilung. Das muss sich ändern, wenn wir notwendige Investitionen in den sozialen Zusammenhalt finanzieren wollen. Eine neue Bundesregierung muss sich dieser Herausforderung stellen. Wir brauchen mehr Umverteilung, und zwar von oben nach unten, nicht umgekehrt!
Städte und Siedlungen inklusiv, widerstandsfähig und nachhaltig gestalten?
In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat sich die Bundesregierung als konkrete Zielvorgabe gesetzt, bis 2030 den Anteil derjenigen, die mehr als 40 Prozent des Einkommens für Wohnen aufwenden müssen auf 13 Prozent zu senken. Der Anteil derer, die mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnen aufwenden müssen, liegt 2019 bei 13,9%. Das liegt sehr nahe am selbst gesetzten Ziel der Bundesregierung, ist aber noch weit entfernt davon, was gesellschaftlich notwendig ist.
Wie dieses Jahresgutachten zeigt, gibt es erhebliche Unterschiede zwischen den von Armut und nicht von Armut betroffenen Personen. So sind 2019 mit 48,3 Prozent annähernd die Hälfte der von Armut Betroffenen durch Wohnkosten überlastet, 17,9 Prozent leben in überbelegten Wohnungen. Es sind gerade Menschen mit geringen Einkommen, die einen großen Teil dessen dafür aufwenden müssen, ihr Menschenrecht auf Wohnen einzulösen. Das müssen wir künftig noch stärker erleichtern. Auch hier braucht es ehrgeizigere Ziele.
Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern?
Der soziale Zusammenhalt hat auch eine gesundheitliche Dimension. Für alle Menschen gesundheitliche Chancengleichheit zu gewährleisten und ihr Wohlergehen zu fördern, kommt deshalb große Bedeutung zu.
Ein Indikator dafür ist die Zahl der Todesfälle der unter 70-Jährigen pro 100.000 Menschen in der Bevölkerung. Bis 2030 will die Bundesregierung dabei die Zahl von 190 bei Männern und 100 bei Frauen unterschreiten. Insgesamt hat die Sterblichkeit der unter 70-Jährigen im Berichtszeitraum abgenommen und ist sowohl für Frauen als auch für Männer gesunken. Aber von ihren selbst gesteckten Zielen ist die Bundesregierung mit 271 Todesfällen bei den Männern und 146 bei den Frauen noch weit entfernt.
Auch hier bestehen erhebliche Unterschiede zwischen den unterschiedlichen Einkommensgruppen: Von Einkommensarmut betroffene Frauen haben eine um durchschnittlich 4,4 Jahre geringere mittlere Lebenserwartung im Vergleich zu Frauen der höchsten Einkommensgruppe, bei Männern sind es 8,6 Jahre.
In der COVID-19-Pandemie wurde sehr deutlich sichtbar, dass prekär beschäftigte und sozioökonomisch benachteiligte Menschen ein deutlich höheres Risiko hatten, an COVID-19 zu erkranken.
Fazit & Forderungen an die nächste Bundesregierung
Die Befunde zeigen: Die sozialpolitische Bilanz der scheidenden Bundesregierung fällt bescheiden aus. Viele selbstgesteckten Ziele waren wenig ambitioniert oder wurden verfehlt.
Die Befunde zeigen vor allem aber auch: Die Stärkung des sozialen Zusammenhalts wird programmatisch zwar gerne beschworen, in der politischen Praxis dann jedoch allzu oft vernachlässigt.
Denn: Das vorliegende Jahresgutachten enthält ja auch ermutigende Befunde, die zeigen, dass und wie wir soziale Fortschritte erreichen können. Nicht zuletzt angesichts der Pandemie hat der Gesetzgeberbewiesen, schnelle und weitreichende Entscheidungen treffen zu können: Das Kurzarbeitergeld wurde massiv ausgeweitet und bei längerem Bezug erhöht, weil anerkannt wurde, dass die Leistungen mindestens auf Dauer zu niedrig sind. Unnötige und unwürdige Vorschriften in Hartz IV wurden zumindest vorübergehend ausgesetzt: Das hat dazu beigetragen, die sozialen Folgen der Pandemie zumindest abzumildern.
Darauf müsste aufgebaut werden, aus unserer Sicht in Form einer sanktions- und angstfreie Grundsicherung, die es den Menschen ermöglicht, auch in sozialen Notlagen vor Armut und dem Verlust ihrer Wohnungen geschützt zu sein. Es ist möglich, Armut dauerhaft zu überwinden, doch es braucht politischen Willen, Mut, Fantasie und, ja, auch Geld.
In der Gleichgültigkeit, mit welcher die Bundesregierung der gewachsenen Not von Menschen in der Grundsicherung während der Corona-Pandemie begegnet ist, zeigte sich jedoch eben genau, wie viel weniger Wert dem sozialen Zusammenhalt in der Praxis als in den Programmen zukommt.
Trotz der gestiegenen Kosten für Nahrungs- und Hygienemittel und zugleich wegfallender Unterstützungsstrukturen, wie kostenloses Schulessen oder Angebote der Tafeln, wurde für die große Gruppe der auf Mindestsicherungsleistungen angewiesenen Menschen im Berichtsjahr keine einzige speziell auf deren Bedarf zugeschnittene Leistung beschlossen. Erst nachdem Sozialgerichte mehr Unterstützung zugunsten armer Haushalte forderten und erst nach fast einem Jahr Pandemie kam es zu vereinzelten Leistungsverbesserungen: Dazu zählten eine Einmalzahlung in Höhe von 150 Euro für Grundsicherungsberechtigte sowie ein Kinderbonus in gleicher Höhe und die Möglichkeit, bis zu 350 Euro für die Anschaffung von Computern, Tablets und Laptops zur Teilnahme am Schulunterricht finanziert zu bekommen.
Der Paritätische hat in der Vergangenheit immer wieder vor der durch soziale Ungleichheit beförderten Spaltung der Gesellschaft gewarnt. An umfassenden Vorschlägen zur Abschaffung von Armut und zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts mangelt es nicht.
Wir fordern:
- eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und der Altersgrundsicherung. Nach Berechnungen der Paritätischen Forschungsstelle muss diese mindestens 644 Euro betragen. Die angekündigte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung um lediglich drei Euro im Jahr 2022 sind hingegen zynisch und genügen in keiner Weise den Bedarfen der Betroffenen, sie gleicht die laufenden Kostensteigerungen nicht aus.
- Überfällig ist die Einführung einer Kindergrundsicherung. Die Pandemie hat gezeigt, dass gerade Kinder unter beschränkten Teilhabe- und Bildungschancen leiden.
- Der demographische und technische Wandel macht darüber hinaus Reformen von Arbeitslosen- und Rentenversicherung notwendig.
- Um eine gute Gesundheitsversorgung für alle, unabhängig von Geldbeutel zu garantieren, braucht es die Einführung einer sozialen Bürgerversicherung.
- Es braucht wirksame Mietpreisbegrenzungen für die Mieterinnen und Mieter, die in vielen Regionen mit zu hohen Mietpreisen zu kämpfen haben. Insbesondere muss die Mietbelastung für einkommensarme Menschen gesenkt werden.
- Es braucht eine sozial gerechte und klimapolitisch wirksame Bekämpfung des Klimawandels. Für eine notwendige Verbesserung des Klimaschutzes muss es künftig zu einer noch stärkeren Besteuerung kommen. Ein sozialer Ausgleich ist dabei unerlässlich.
- Um diese notwendigen Investitionen in den Ausbau eines besseren Sozialstaates finanzieren zu können, braucht es die Anhebung des Spitzensteuersatzes in der Einkommensteuer und der Erbschaftssteuer sowie die Wiedererhebung der Vermögenssteuer und eine umfassende Finanztransaktionssteuer.
Der Paritätische wird die kommenden Koalitionsverhandlungen daher genau beobachten: Wir werden die künftige Bundesregierung, unabhängig davon welche Parteikonstellation diese stellt, daran messen, was sie bereit ist, wirklich zu tun für den gesellschaftlichen Zusammenhalt, für die gleichwürdige Teilhabe aller und gegen Armut.