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Stellungnahme des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes (DBSV): Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie hinsichtlich des Zugangs zu urheberrechtlich geschützten Werken von Menschen mit Seh- oder Lesebehinderung

Fachinfo
Erstellt von Wolfgang Busse

Am 10.10.2017 ist die Richtlinie (EU) 2017/1564 vom 13. September 2017 über bestimmte zulässige Formen der Nutzung bestimmter urheberrechtlich oder durch verwandte Schutzrechte geschützter Werke und sonstiger Schutzgegenstände zugunsten blinder, sehbehinderter oder anderweitig lesebehinderter Personen und zur Änderung der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechtes und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft in Kraft getreten, die mit dem vorgelegten Referentenentwurf in deutsches Recht umgesetzt werden soll. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband, fordert mit Nachdruck, dass bei der Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben die Ziele des Marrakesch-Vertrages oberste Priorität bekommen: Das heißt, der Zugang zu Literatur für blinde, sehbehinderte und anderweitig lesebehinderte Menschen und damit zu Bildung sowie beruflicher, politischer, gesellschaftlicher und kultureller Teilhabe ist nachhaltig und spürbar zu verbessern.

DBSV Stellungnahme RefE Umsetzung Marrakesch-RL.pdfDBSV Stellungnahme RefE Umsetzung Marrakesch-RL.pdf