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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Am 05.03.2105 wurde das sogenannte GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) in erster Lesung im Bundestag debattiert. Mit diesem sehr umfangreichen Gesetzespaket zur gesetzlichen Krankenversicherung plant die Bundesregierung eine Verbesserung der medizinischen Versorgung. Das Gesetz sieht eine Vielzahl an gesetzlichen Neuregelungen im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V – gesetzliche Krankenversicherung) vor. So soll mit neu einzurichtenden sogenannten Terminservicestellen gewährleistet werden, dass gesetzlich Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen innerhalb von vier Wochen einen Facharzttermin erhalten. Zudem sollen neue Regelungen für die Zu- und Niederlassung von Ärzten und Psychotherapeuten geschaffen werden, um medizinischer Über- und Unterversorgung in Ballungsgebieten und ländlichen Regionen entgegenzuwirken.


Arztpraxen sollen entsprechend zukünftig nur nachbesetzt werden können, wenn dies unter bestimmten Versorgungsaspekten als medizinisch sinnvoll erachtet wird. Die Bildung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) soll vereinfacht werden. Zur Verbesserung der hausärztlichen Versorgung soll zudem die Zahl der Weiterbildungsstellen erhöht werden.
Die Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und DIE LINKE legten in eigenen Anträgen ihre Vorstellungen einer Reform der medizinischen Versorgung dar. Die Linksfraktion fordert darüber hinaus die Abschaffung der privaten Krankenversicherung.

Der Paritätische Gesamtverband begrüßt an sich die Bestrebungen der Bundesregierung, die medizinische Versorgung verbessern zu wollen und sieht durchaus positive Ansätze in dem Gesetzentwurf wie der geplanten Weiterentwicklung des Entlassmanagements. Nachbesserungs- und Änderungsbedarf besteht aus unserer Sicht u.a. bei der geplanten Einrichtung der Terminservicestellen und der Nichtbehebung des ursächlichen Problems, der Einholung der ärztlichen Zweitmeinung, dem Wunsch- und Wahlrecht bei Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation.
Die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu dem Gesetzesvorhaben der Bundesregierung kann hier nachgelesen werden:
150305_Stellungnahme_Paritaet_GKV_VSG.pdf150305_Stellungnahme_Paritaet_GKV_VSG.pdf

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung:

150225_GKV_VSG_Gesetzentwurf_Drs.Nr.18_4095.pdf150225_GKV_VSG_Gesetzentwurf_Drs.Nr.18_4095.pdf

Die Anträge der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE:

150306_Antrag_Gruene_gesundheitsversorgung_verbessern_Drs.Nr._18_4153.pdf150306_Antrag_Gruene_gesundheitsversorgung_verbessern_Drs.Nr._18_4153.pdf150306_Antrag_LINKE_wohnortnahe_gesundheitsvers._Drs.Nr._18_4187-1.pdf150306_Antrag_LINKE_wohnortnahe_gesundheitsvers._Drs.Nr._18_4187-1.pdf150306_Antrag_LINKE_Abschaffung_PKV_Drs.Nr._1804099.pdf150306_Antrag_LINKE_Abschaffung_PKV_Drs.Nr._1804099.pdf