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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu den Eckpunkten der Bundesregierung zum Kindschafts- und Abstammungsrecht

Der Paritätische begrüßt grundsätzlich das Vorhaben der Bundesregierung, das Familienrecht mit einer Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts an die Lebenswirklichkeit von Familien anzupassen. Wie das Bundesministerium der Justiz selbst treffend festgestellt hat, fand die letzte große Familienrechtsreform im Jahr 1998 statt und liegt mittlerweile 25 Jahre zurück. Der Paritätische hatte sich bereits 2020 für eine Teilreform des Familienrechts ausgesprochen.

Der Verband weist dabei auch darauf hin, dass sich in den letzten 25 Jahren die Art und Weise, wie Eltern-Kind- und Familienbeziehungen allgemein gelebt werden, strukturell wie folgt verändert hat:

1. Die Zahl der Alleinerziehenden nahm zu.
2. Die Zahl der Ehen nahm ab.
3. Die Zahl der Lebensgemeinschaften (gemischtgeschlechtliche oder
gleichgeschlechtliche Partnerschaften) mit Kindern nahm über das Doppelte zu.

Die rechtlichen Grundlagen für das Familienleben müssen aus Sicht des Paritätischen diese Entwicklungen berücksichtigen. Denn das Familienleben ist heute vielfältiger als noch vor 25 Jahren.

Dies gilt ganz besonders mit Blick auf die sogenannten Patchwork- oder Regenbogenfamilien und die Situation der vielen Alleinerziehenden und ihren Kindern.

Der Paritätische möchte sich in seiner Stellungnahme deshalb insbesondere darauf konzentrieren und nimmt dabei aufgrund der teilweise sachlichen Nähe der Reformvorschläge auf beide Eckpunktepapiere in der Stellungnahme anbei Bezug.