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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Entwurf eines Haushaltsfinanzierungsgesetzes

Der Paritätische hat seine Kritik am Referentenentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz, den das Bundesfinanzministerium kürzlich vorgelegt hat, in einer eigenen Stellungnahme formuliert.

Das Bundesministerium für Finanzen hat in der vergangenen Woche kurzfristig einen Referentenentwurf für ein Haushaltsfinanzierungsgesetz vorgelegt. Der Referentenentwurf enthält in 44 Artikeln weitreichende Änderungen an Steuergesetzen, die mit Mindereinnahmen und Mehrausgaben in Höhe von etwa 6,6 Milliarden Euro einhergehen würden. Dies würde soziale Dienste und Einrichtungen in Bund, Ländern und Kommunen hart treffen, weitere drastische Kürzungen sozialer Leistungen drohen damit.


Das Bundesfinanzministerium hatte weniger als 24 Stunden für eine Verbändebeteiligung vorgesehen. Von einem echten Beteiligungswillen kann in einem solchen Verfahren keine Rede sein. Der Paritätische hat seine Kritik nun in einer eigenen Stellungnahme formuliert.


Der Entwurf des Haushaltsfinanzierungsgesetzes enthält Regelungen, von denen besonders einkommensstarke Personen zusätzlich profitieren. Dazu zählt auch, dass Ausgaben des Bundeshaushaltes um den Preis einer deutlich schlechteren Unterstützungsstruktur, wie etwa bei der geplanten Verlagerung der Zuständigkeiten für die Arbeitsvermittlung von unter 25-Jährigen, auf die Beitragszahler in den Sozialversicherungen verschoben werden.


Die vollständige Stellungnahme ist als PDF beigefügt.