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Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zum Referentenentwurf eines Versorgungsstärkungsgesetzes

Fachinfo
Erstellt von Martina Huth

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) legte Ende Oktober einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: GKV-VSG) vor. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, mit dem Gesetzesvorhaben insbesondere die flächendeckende, bedarfsgerechte, ambulante, medizinische Versorgung zu verbessern.

Hierzu zählen Maßnahmen zur Verbesserung des Zugangs gesetzlich Versicherter zu medizinischen Leistungen (z.B. Reduzierung von Wartezeiten auf Facharzttermine), die Flexibilisierung der Bedingungen für die Tätigkeit in der vertragsärztlichen Versorgung sowie die Förderung von Innovationen in der Versorgung und Versorgungsforschung.

Der aktuell vorliegende Referentenentwurf enthält generell gute Ansätze, um bestimmten Entwicklungen und Tendenzen der Über- und Unterversorgung entgegenzuwirken. Dennoch sieht der Paritätische Änderungs- und Nachbesserungsbedarf bei einigen der geplanten gesetzlichen Neuregelungen: der Einholung einer ärztlichen Zweitmeinung, dem Wunsch- und Wahlrecht der Versicherten bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation, der geplanten Einrichtung von Terminservicestellen sowie der psycho- und soziotherapeutischen Versorgung.

Anbei finden Sie die ausführliche Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zu dem Referentenentwurf des BMG.

Die Anhörung des BMG zu dem Referentenentwurf findet am 11. November 2014 statt.

141114_Parit_Stellungnahme_GKV_VSG_final.pdf141114_Parit_Stellungnahme_GKV_VSG_final.pdf