Zum Hauptinhalt springen

Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbands zum Referentenentwurf des BMFSFJ für das Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat im Rahmen der Länder- und Verbändebeteiligung darum gebeten, zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen (UBSKMG) Stellung zu nehmen.

Der Entwurf enthält im Rahmen eines neuen Stammgesetzes Regelungen zur weiteren Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt und sexuelle Ausbeutung an Kindern und Jugendlichen. Hauptbestandteil bilden die Regelungen für eine gesetzliche Verankerung der Struktur einer oder eines vom Parlament gewählten Unabhängigen Bundesbeauftragten, mit einem dort angesiedelten Betroffenenrat und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission. Zudem sind weitere Regelungen zur Sicherstellung der Prävention und zur Unterstützung von Betroffenen vorgesehen. Zur weiteren Verbesserung der Qualitätsentwicklung im Kinderschutz soll es Änderungen im SGB VIII und im Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz geben.

Der Paritätische teilt die Einschätzung im Entwurf, dass aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der sexualisierten Gewalt an Kindern und Jugendlichen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht und begrüßt deshalb die Gesetzesinitiative des BMFSFJ.

Zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt und für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor dieser Gewalt sind verlässliche, nachhaltige Strukturen und Organisationsformen sowie bestimmte Fachstandards notwendig, um gelingende Instrumente der Prävention und der Aufarbeitung zu stärken. Daher ist es aus der Sicht des Paritätischen positiv zu bewerten, dass der Entwurf die Stärkung der Struktur der*des Unabhängige*n Bundesbeauftragten (mit Aufarbeitungskommission und Betroffenenrat) vorsieht und damit Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen gesetzlich verankern will.  

In den einzelnen Artikeln des Entwurfs besteht aus Sicht des Paritätischen allerdings noch ein erheblicher Klärungs- und Konkretisierungsbedarf. Zudem sieht der Paritätische einige Punkte im Vorschlag zur gesetzlichen Ausgestaltung kritisch.

Als Download finden Sie neben unserer Stellungnahme ebenfalls die Stellungnahmen der Paritätischen Mitgliedsorganisationen Kinderschutzbund Bundesverband e. V. und Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinderschutz-Zentren e. V. hier anbei.