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Stellungnahme des Paritätischen zum “Entwurf eines Gesetzes zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft"

Der Paritätische Gesamtverband kritisiert in der vorliegenden Stellungnahme einen Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern und für Heimat und des Bundesministeriums der Justiz für ein "Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft”. Der vorliegende Entwurf reiht sich in die aktuellen Verschärfungen der Regelungen für ausländische Menschen in Deutschland ein. Zum Ausdruck kommt ein manifester Generalverdacht gegen ausländische Menschen und binationale Familien, missbräuchlich einen Aufenthalt erschleichen zu wollen.

Dabei sind die Zahlen festgestellter missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen gering. Laut Angaben des BMI/BMJ in einem den Referentenentwurf erläuternden Papier wurde in einem Zeitraum von 4 Jahren bei 1.769 gemeldeten Missbrauchsfällen in gerade einmal 290 Fällen tatsächlich ein Missbrauch festgestellt, also 73 Fällen pro Jahr. Für die vermutete höhere Dunkelziffer fehlen empirische Grundlagen. Trotzdem nimmt man laut Gesetzesbegründung 65.000 zusätzliche Verwaltungsverfahren in Kauf, um in allen Fällen mit einem sogenannten "aufenthaltsrechtlichen Gefälle” die Eintragung der Vaterschaft ins Personenstandsregister von einer vorherigen Zustimmung durch die Ausländerbehörde oder einem Gentest abhängig zu machen. Tatsächliche Missbrauchszahlen und das angedachte Verfahren zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft stehen angesichts des in den Neuregelungen beschriebenen Verfahrensaufwandes für die Ausländerbehörden, der einsetzenden massiven Ungleichbehandlung im Rahmen des sonstigen Vaterschaftsanerkennungsverfahrens, der entstehenden langfristigen Rechtsunsicherheit für Familien und der Gefährdung des Kindeswohls in keinem Verhältnis. Die Neueinführung der Zustimmungspflichtigkeit durch die Ausländerbehörden verletzt unverhältnismäßig vielerlei geltende Grundsätze im deutschen Recht, u.a. das Recht eines Kindes auf Zuordnung zu zwei Elternteilen, die Gleichstellung von ehelichen und nicht-ehelichen Kindern sowie neben der biologischen und genetischen Elternschaft die Stärkung einer sozial-familiären Elternschaft und damit die Gleichstellung vielfältiger Familienformen, wie auch in den vorgelegten aktuellen Eckpunktepapieren zur Reform des Kindschafts- und Abstammungsrechts vorgesehen.

Der Paritätische Gesamtverband lehnt daher den vorliegenden Gesetzesentwurf ab.

Die Stellungnahme sowie den aktuellen Referentenentwurf finden Sie rechts.