Stellungnahme des Paritätischen zum Gesetz zur Neuregelung des Geschlechtseintrags
Die Bundesministerin des Inneren unf für Justiz haben am 8. Mai 2019 unvermittelt einen 31seitigen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags vorgelegt. Die ausgesprochen kurze Stellungnahmefrist bis zum 10. Mai, die eine detaillierte Kommentierung der zahlreichen Regelungen massiv erschwert hat. Der Paritätische hat dennoch fristgemäß zu dem Entwurf Stellung genommen.
Der Referentenentwurf und die Paritätische Stellungnahme sind im Anhang dokumentiert. Der Paritätische begrüßt neben der geplanten Abschaffung des seit 1981 geltenden Transsexuellengesetzes u.a., dass die Notwendigkeit zur Beibringung von zwei Gutachten von Psycholog*innen und/ oder Ärzt*innen für Trans* abgeschafft werden soll. Ebenfalls begrüßt der Paritätische den stattdessen geplanten Ausbau der Beratung, die kostenfrei und anonym erfolgen soll.
In wichtigen Punkten bleibt der Referentenentwurf jedoch an biologischen Geschlechtsmerkmalen orientiert. So soll es für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen bei Intergeschlechtlichkeit weiterhin bei der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bleiben, nur in besonderen Fällen ist die Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung beim Standesamt ausreichend. Die Unterscheidung zwischen Inter* und Trans* ist weiterhin diskriminierend, die Hürden für Trans*, wie die vorgesehene Zwangsberatung und der Weg über das Gericht, sind aufzuheben. Selbstbestimmung ist Menschenrecht. Eine Registrierung von Geschlecht muss, solange sie für notwendig gehalten wird, auf Selbstbestimmung statt auf Fremdbestimmung basieren. Dieser Grundsatz muss für alle Menschen in Deutschland verwirklicht werden. Der vorliegende Referentenentwurf wird dem nicht gerecht.
19-05-08 Anschreiben Verbände.pdf19-05-08 Referentenentwurf.pdf190510-Stellungnahme_Paritaet-Geschlechtseintrag.pdf