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Stellungnahme zum Heizkostenzuschuss - Gesetzentwurf

Der Paritätische Gesamtverband war am 14. März zu einer Anhörung im Deutschen Bundestag als Sachverständiger eingeladen. Gegenstand der Beratung waren ein Gesetzentwurf der Fraktionen SPD; Bündnis 90 / Die Grünen und FDP zur Gewährung eines einmaligen Heizkostenzuschusses und ein Antrag der Linken mit dem Titel "Warme Wohnung statt sozialer Kälte". Der Paritätische war aufgefordert, zu diesen parlamentarischen Initiativen Stellung zu beziehen.

Der Gesetzentwurf der Ampel-Fraktionen stellt einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von 135 Euro für einen ein-Personen-Haushalt im Wohngeld in Aussicht. Daneben sollen Menschen in der Ausbildungsförderung ebenfalls einen - reduzierten - Zuschuss erhalten. 

Der Paritätische begrüßt im Grundsatz den Gesetzentwurf, weist aber mit Nachdruck darauf hin, dass der Zuschuss in der gegebenen Höhe und als ein einmaliger Zuschuss nicht ausreichend ist. Es bedarf einer dauerhaften Lösung, so ist beim Wohngeld eine Energiekomponente strukturell zu verankern. Die steigenden Kosten für die Energie - Strom und Heizung - müssen systematisch im Wohngeld integriert werden. Zudem vermisst der Paritätische Regelungen in der Grundsicherung. Insbesondere die steigenden Stromkosten werden zunehmend zahlreiche Haushalte in große finanzielle Schwierigkeiten bringen. Hier besteht dringender Handlungsbedarf. Auch bei den Heizkosten in der Grundsicherung besteht noch Handlungsbedarf. Ausführlich dazu jeweils in der Stellungnahme.