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Stellungnahme zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Gesundheitsministerium plant zum 7. Juni 2021 die Aufhebung der Impfpriorisierung in Bezug auf die Coronavirus-Schutzimpfung. Der Paritätische hat zu diesen Plänen Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme betont der Paritätische zunächst, dass er das Ansinnen des Gesetzgebers, möglichst schnell allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zur Verfügung stellen zu können, nachvollziehen kann. Es ist im Hinblick auf die angestrebte Herdenimmunität in der Bevölkerung eine sinnvolle und erwünschte Maßnahme, deren Zeitpunkt allerdings unter der Abwägung von verschiedenen Risiken und plausibel begründbar gewählt werden muss. Beides ist nach Einschätzung des Paritätischen bei den Plänen des Gesetzgebers in Bezug auf die Coronavirus-Impfverordnung nicht gegeben.

Der Paritätische empfiehlt dem Gesetzgeber deshalb, bei der Aufhebung der Impfpriorisierung darauf zu achten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese betreffen:

1.\tZahl der verfügbaren Impfstoffdosen muss der Nachfrage entsprechen

Aus Sicht des Paritätischen ist im Sinne der bisherigen Strategie der Bundesregierung sicherzustellen, dass zunächst alle Menschen mit einem hohen oder erhöhten Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf bei einer Infektion mit dem Corona-Virus ein Impfangebot erhalten, bevor die geltende Impfreihenfolge aufgehoben wird.

Die Bundesregierung ist aufgerufen, ausreichend Impfstoffdosen bereitzustellen, damit die Zahl der Impfangebote in den Ländern der Nachfrage nach Impfungen entsprechen kann. Solange dies nicht sichergestellt ist und die aktuelle Impfstoffknappheit besteht, kann der Zugang zu Impfstoffen nicht zulasten der vulnerablen Gruppen für alle Menschen geöffnet werden.

2.\tStrukturelle Rahmenbedingungen für Impfangebote schaffen

Es ist insofern aus unserer Sicht zunächst seitens der Länder sicherzustellen, dass die notwendigen strukturellen Rahmenbedingungen geschaffen sind, um jedem Bürger bzw. jeder Bürgerin ein Impfangebot unterbreiten zu können, bevor auf Bundesebene über die Freigabe der Impfstoffe für alle Menschen mit Terminziel beraten wird.

Der Paritätische empfiehlt darüber hinaus - unabhängig von der weiteren Impfstrategie der Bundesregierung - die vorhandenen Impfzentren und die mobilen Impfteams gezielt für vulnerable und sozial benachteiligte Menschen einzusetzen.

Im Hinblick auf die Pläne der Regierung, die Impfstoffe entsprechend der Empfehlungen der STIKO abzugeben, verweist der Paritätische auf das unbedingte Mitspracherecht der impfwilligen Menschen. Die seitens des BMG geplante Vorgabe hemmt aus Sicht des Paritätischen die Motivation zur Impfung und gefährdet den Erfolg der Impfkampagne der Regierung.

2021-05-21_SteNa_Coronavirus-Impfverordnung_Paritaet.pdf