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Stellungnahmen der BAGFW sowie des Paritätischen Gesamtverbandes zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften – PSG II“

Fachinfo
Erstellt von Ingke List

Am 12. August 2015 wurde durch die Bundesregierung der Entwurf für ein Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II) vorgelegt. Der Paritätische Gesamtverband sowie die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben sich in ihren Stellungnahmen dazu positioniert.

Der Paritätische sieht die Bundesregierung mit dieser Pflegereform auf dem richtigen Weg und der Systemwechsel wird grundsätzlich begrüßt. Dabei wird es aus Sicht des Paritätischen aber entschieden darauf ankommen, dass es für keinen Pflegebedürftigen zu einer Verschlechterung kommt.

Die Stellungnahme des Paritätischen bezieht sich neben grundsätzlichen Forderungen unter anderem auf folgende Themenbereiche:

1. Dynamisierung der Pflegeversicherungsleistungen

2. Pflegeberatung/Einbindung Kommune

3. Redaktionelle Klarstellung und weitere Regelungen zu Leistungsberechtigter Personenkreis/Versicherungspflichtiger Personenkreis/Leistungen für Pflegepersonen/ Träger der Pflegeversicherung/Grundsätzen der Datenverwendung/ Datenlöschung, Auskunftspflicht/Statistik

4. Zusammenarbeit Heimrecht/Pflegeversorgungszulagen

5. Eingliederungshilfe

6. Artikel 5 - Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch

Es wurde wieder eine gemeinschaftlich zwischen den in der BAGFW kooperierenden Verbänden erarbeitete Stellungnahme zum PSG II eingereicht, unter anderem zu folgenden Punkten:

1. Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff

2. Angebote zur Unterstützung im Alltag, Umwandlung des ambulanten Sachleistungsbetrags (Umwandlungsanspruch), Entlastungsbetrag, Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen und des Ehrenamts

3. Leistungserbringungsrecht und Überleitung Pflegesätze stationär

4. Qualitätssicherung

Das Gesetz soll zum 01.01.2016 in Kraft treten.

Im Anhang ist die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes samt Stellungnahme der BAGFW (als Anlage) angefügt.

Zur Schnittstelle der Leistungen für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Reform der Pflegeversicherung und des geplanten Bundesteilhabegesetzes ist ebenfalls eine Position des Paritätischen als Anlage beigefügt.

2015_09_25_PSG_II_Stellungnahme_Paritätischer_Gesamtverband_Gesamtdatei mit Anlagen.pdf2015_09_25_PSG_II_Stellungnahme_Paritätischer_Gesamtverband_Gesamtdatei mit Anlagen.pdfKabinetts-Entwurf_PSG-II.PDFKabinetts-Entwurf_PSG-II.PDF