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Stellungnahmen der BAGFW und des Paritätischen zum Referentenentwurf des BMG für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals (Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz - PpSG).

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 26. Juni 2018 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Stärkung des Pflegepersonals an die betroffenen Verbände versandt und für den 11. Juli 2018 zu einer Anhörung eingeladen. Damit wird das so genannte Sofortprogramm-Pflege gestartet. Die in der BAGFW kooperierenden Verbände haben hierzu eine gemeinsame Stellungnahme abgegeben. Der Paritätische weist zudem u.a. auf den Reformbedarf bei der Finanzierung hin.

Der Referentenentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf die Umsetzung der im Eckpunktepapier für ein Sonderprogramm Kranken- und Altenpflege angekündigten Maßnahmen. Dem Sofortprogramm gehören keine Maßnahmen an, die etwa darauf ausgerichtet sind, eine Begrenzung der Eigenanteile von Pflegebedürftigen, oder die Änderung der Finanzierungsstruktur von Pflegeversicherungsleistungen anzugehen.

Im Einzelnen werden mit dem Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz – PpSG folgende Regelungen vorgesehen:

13.000 Pflegekräfte mehr – Unterstützung für jede stationäre Pflegeeinrichtung: Gem. Eckpunktepapier wird zusätzliches Pflegepersonal über einen festgelegten Schlüssel (§ 8 Abs. 6 SGB XI, S. 25) durch einen Ausgleichsfond der Pflegeversicherung finanziert, in den Mittel der Krankenversicherung fließen (§ 37 SGB V, S. 15).

Entlastung der Pflege durch Investitionen in Digitalisierung: Gefördert werden soll eine 40-prozentige Ko-Finanzierung, mit der einmalig digitale und technische Ausrüstung angeschafft werden soll (§ 8 Abs. 8 SGB XI, S. 27). Für das Einzelne (Verfahren & Voraussetzungen) werden durch den GKV Richtlinien erlassen.

Bessere Zusammenarbeit mit niedergelassenen Ärzten entlastet die Pflege: Die bestehenden Regelungen zur Kooperation mit niedergelassenen werden aus Sicht der ärztlichen Leistungserbringer weiter verschärft. Die KVen werden nun zur Vermittlung verpflichtet (§ 119b SGB V), S. 16).

Medizinische Rehabilitation für pflegende Angehörige: Die Rehasituation für pflegende Angehörige soll sich mit Blick auf die Inanspruchnahme einer stationären Reha verbessern (§ 40 SGB V, S. 15).

Möglichst lange fit bleiben - betriebliche Gesundheitsförderung für Pflegekräfte: Die Attraktivität von Kranken- und Altenpflege soll durch höhere und gezielte Ausgaben zur betrieblichen Gesundheitsförderung gesteigert werden (§ 20 SGB V, S. 14).

Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Pflegekräfte: Die Attraktivität von Kranken- und Altenpflege soll ebenfalls durch eine gezielte Förderung von Maßnahmen erreicht werden, die z. B. auf individuelle und gemeinschaftliche Betreuungsangebote ausgerichtet sind, um die besonderen Arbeitszeiten von Pflegekräften zu berücksichtigen, oder durch Schulungen und Weiterbildungen für Leitungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Stärkung der Familienfreundlichkeit (§ 8 Abs. 7 SGB XI, S. 26).

Darüber hinaus soll die Möglichkeit eingeräumt werden, gerade im ländlichen Raum für die Häusliche Krankenpflege und Häusliche Pflege Zuschläge für Wegezeiten zu vereinbaren (§ 132a Abs 1 SGB V, S. 16 und § 89 Abs. 3 SGB XI, S. 29).

Zudem wird die Finanzierung der Datenauswertungsstelle (DAS), die für die Umsetzung des neuen stationären indikatorenbezogenen Qualitätsmess- und Prüfverfahrens nach § 113b SGB XI benötigt wird, verbindlich geregelt (§ 8 Abs. 5 SGB XI, S. 25).

Die Vergütung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI wird auf neue Füße gestellt und soll in die Regelungskompetenz der Selbstverwaltungspartner in den Ländern gehen (§ 37 Abs. 3 SGB XI, S. 30). Dies ist wichtig, weil der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege in seiner letzten Sitzung die Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach Abs. 5, entgegen der Problemanzeige der Leistungserbringer, dass die gesetzl. geregelten Vergütungen für die formulierten Anforderungen nicht ausreichen, mit der Stimme des unparteiischen Vorsitzenden mehrheitlich beschlossen hat.

RefE_Pflegepersonalstärkungsgesetz.pdf2018_07_06_SN_Paritätischer zum RefE PpSG.pdf2018_07_06_SN_Paritätischer zum RefE PpSG.pdf2018-07-06 Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz_BAGFW.pdf2018-07-06 Pflegepersonal-Stärkungs-Gesetz_BAGFW.pdf