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Stellungnahmen des Paritätischen Gesamtverbandes sowie der BAGFW zum Referentenentwurf zur Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV)

Der Paritätische Gesamtverband hatte in der vergangenen Woche im Rahmen der Verbändebeteiligung die Möglichkeit, zu dem Referentenentwurf zur Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (TestV) eine Stellungnahme abzugeben. Fristgerecht wurde hierzu ein gemeinsamer Brief der BAGFW an das Bundesministerium für Gesundheit übersendet. Zudem hat der Gesamtverband eine einzelverbandliche Stellungnahme eingereicht, um spezifische Punkte hervorzuheben. Beide Stellungnahmen sowie der Referentenentwurf zur TestV sind der Fachinformation beigefügt.

Der Paritätische begrüßt ausdrücklich die Fortschreibung des Anspruchs auf kostenfreie Testung für Personen vor Vollendung des 12. bzw. 18 Lebensjahres sowie für Personen, bei denen eine medizinische Kontraindikation eine Corona-Schutzimpfung ausschließt. Zugleich regen wir an, auch die 12- bis 17-jährigen ohne Einschränkung bzw. zeitliche Begrenzung mit dem Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe sowie um sozialer Benachteiligung vorzubeugen in diesen grundsätzlichen Anspruch mit aufzunehmen. Bei den zur Testung berechtigten Einrichtungen, die in der Verordnung Berücksichtigung finden, ist aus unserer Sicht ein zu enger Fokus gewählt. Insbesondere die von der STIKO empfohlene Einbeziehung von Frauenhäusern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe findet nicht statt. Dies gilt es unbedingt anzupassen. Darüber hinaus sind die vielfältigen Angebote der weiteren, im Rahmen der Stellungnahme genannten, Einrichtungen zu berücksichtigen.