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Sterbebehilfe

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Der Bundestag hat heute abschließend das mit Spannung erwartete Thema Sterbehilfe und -begleitung in zweiter und dritter Lesung beraten.

Demnach erhielt der Antrag "Entwurf eines Gesetzes zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung" die Mehrheit der gültigen Stimmen. Dieser fraktionsübergreifende Antrag stellt die geschäftsmäßige Förderung der Sterbehilfe unter Strafe und verankert dies im Strafrecht. Damit soll vor allem die Tätigkeit von Sterbehilfevereinen eingeschränkt werden. Verstößen gegen das Sterbehilfegesetz können künftig mit Haftstrafen von bis zu drei Jahren geahndet werden.

Der Antrag ist im Anhang beigefügt.


1805373.pdf