Zum Hauptinhalt springen

Teilhabestärkungsgesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht

Nachdem das Gesetz am 9. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde, treten einige Neuregelungen am Tag nach der Verkündung in Kraft. Dies betrifft unter anderem die Neuregelungen zu den digitalen Gesundheitsanwendungen und zum Gewaltschutz. Andere Neuregelungen, wie beispielsweise die Assistenzhunde betreffend, treten erst am 1. Januar 2022 in Kraft.

Der Gesetzentwurf enthält Neuregelung unter anderem in folgenden Bereichen:

- Verbesserung der Betreuung von Rehabilitandinnen und Rehabilitanden: Die Jobcenter erhalten die Möglichkeit, Menschen mit Behinderungen, die SGB II beziehen, neben dem Rehabilitationsverfahren auch Leistungen nach den §§ 16a ff SGB II zu erbringen.

- Die gesetzlichen Kriterien für die Berechtigung zu Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX Teil 2 (§ 99 SGB IX) werden entsprechend dem Konzept der Arbeitsgruppe „Leistungsberechtigter Personenkreis“ durch Orientierung an den Begrifflichkeiten der UN-BRK und der ICF angepasst.

- Das SGB IX wird dahingehend ergänzt, dass die dort genannten Leistungserbringer geeignete Maßnahmen treffen sollen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen vor Gewalt geschützt werden. Dazu gehören insbesondere die Entwicklung und Umsetzung eines auf die Einrichtung oder Dienstleistung zugeschnittenen Gewaltschutzkonzeptes.

- Es werden flächendeckend Ansprechstellen für Arbeitgeber eingerichtet und aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert. Sie dienen Arbeitgeber*innen als trägerunabhängige Lotsen bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung, Berufsbegleitung und Beschäftigungssicherung von schwerbehinderten Menschen.


- Digitale Gesundheitsanwendungen werden in den Leistungskatalog der Leistungen zur medizinischen Rehabilitation aufgenommen.

- Das Budget für Ausbildung wird auf Personen ausgeweitet, die sich im Arbeitsbereich einer WfbM oder eines anderen Leistungsanbieters befinden.

- Das Behindertengleichstellungsgesetz wird um Neuregelungen zu Assistenzhunden erweitert. Der Zutritt soll Menschen mit Behinderungen nicht wegen der Begleitung durch einen Assistenzhund verweigert werden dürfen.

- Digitale Pflegeanwendungen werden auch in der Hilfe zur Pflege nach SGB XII eingeführt.