Zum Hauptinhalt springen

UN-Behindertenrechtskonvention

Zweite Staatenprüfung für Deutschland vor dem UN-Fachausschuss und dritte aktualisierte Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die zweite Staatenprüfung zur UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland steht an. Am Freitag, dem 21. September 2018, wird der Fachausschuss der UN-Behindertenrechtskonvention in Genf die „Prüfungsfragen“ für Deutschland beraten. Das Verbändebündnis der Zivilgesellschaft, an dem auch die BAG Freie Wohlfahrtspflege beteiligt ist,  wird mit einer Delegation in Genf vor Ort sein.  Konkret dabei sein werden Vertreter/-innen des Deutschen Behindertenrates, der Fachverbände und der Liga Selbstvertretung. Das geplante Statement der Vertretung ist in englischer und deutscher Fassung  als Anlage beigefügt.

Im Anhang beigefügt ist zur Arbeitserleichterung auch das  Update zur 2. Staatenprüfung Deutschlands vor dem UN-Fachausschuss zur UN-Behindertenrechtskonvention, dass bereits dem BMAS und den behindertenpolitischen Sprecher/-innen der Fraktionen im Juni 2018 übermittelt wurde.

Rechtzeitig zur zweiten Staatenprüfung hat das NETZWERK ARTIKEL 3 die dritte Auflage der Schattenübersetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) veröffentlicht. Anlass für für die Aktualisierung war die Übersetzung des Begriffes "participation", der bisher mit "Teilhabe" übersetzt wurde. Partizipation ist jedoch mehr als Teilhabe und enthält Elemente von Mitgestaltung und Mitentscheidung. Deshalb hat das NETZWERK "participation" konsequent mit "Partizipation" in der neuen Auflage übersetzt,.

Des Weiteren hat Österreich inzwischen auf Drängen des UN-Fachausschusses seine Übersetzung überarbeitet. NETZWERK hat daher die neue österreichische Version mit der Schattenübersetzung verglichen und Formulierungen übernommen. Beispielsweise wird in der amtlichen Übersetzung mehrmals von den "besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen" gesprochen. Österreicher spricht jetzt von  "besonderen Erfordernissen". Im Englischen heißt es "specific needs". NETZWERK hat sich für "besondere Bedarfe" entschieden.

Die Schattenübersetzung zum Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist im Anhang beigefügt. (Quelle: http://www.nw3.de/)

Suggestions for the List of Issues DEUTSCH 2018-6.docxSuggestions for the List of Issues DEUTSCH 2018-6.pdfUpdate on UN CRPD in Germany - civil society 2018-6-20 DEUTSCH.pdfUpdate on UN CRPD in Germany - civil society 2018-6-20 DEUTSCH.docxStatement Genf deutsch.docxStatements Geneva21.9.2018;GermanCRPD,delegation.pdfBRK-Schattenuebersetzung-3-Auflage-2018.pdf