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Unsere Forderungen zur Bundestagswahl zum Thema Familiennachzug

Das Thema Familiennachzug beschäftigt den Paritätischen Gesamtverband schon seit vielen Jahren. Die hohen administrativen und gesetzlichen Hürden sorgen dafür, dass viele Menschen jahrelang auf den Nachzug ihrer geliebten Familienangehörigen warten müssen – selbst, wenn diese sich noch in Krisengebieten aufhalten.

Die Forderungen zum Thema Familiennachzug sind deshalb für die anstehende Bundestagswahl sowie die darauffolgenden Koalitionsvereinbarungen aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung. Im Rahmen der Themenwoche „Menschenrechte kennen keine Herkunft“ möchten wir Sie deshalb auf unser Factsheet hinweisen, in dem Sie mehr über die Hintergründe sowie die konkreten Forderungen des Paritätischen zu diesem Thema erfahren.

Konkret fordern wir:

  • Die Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Geschützten für Geschwister durch eine entsprechende Erweiterung des § 36 Abs. 1 AufenthG
  • Die Gleichstellung des Rechts auf Familiennachzug für subsidiär Geschützte mit anerkannten Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention durch die Wiederherstellung der Rechtslage im Jahr 2015 (bei Streichung des § 36a AufenthG)
  • Erhöhung der Kapazitäten der Auslandsvertretungen im Visabereich sowie Schaffung von Alternativen zur persönlichen Vorsprache – die Wartezeit auf einen Vorsprachetermin darf 3 Monate, die Gesamtbearbeitungsdauer des Verfahren 9 Monate nicht überschreiten