Zum Hauptinhalt springen

Verlängerung der Äquivalenzbescheinigungen bei Trägern der Arbeitsfördermaßnahmen bis zum 31.05.2022

Der Beirat nach §182 SGB III hat in der Sitzung am 01.04.2022 die Sonderempfehlung "Pandemiebedingte Änderungszulassung" bis Ende Mai 2022 verlängert.

Die Verlängerung erfolgte nach der Erörterung der aktuellen Situation. Damit können die Träger der Arbeitsfördermaßnahmen nach SGB III und SGB II § 16h bei Bedarf auch alternative Formen der Umsetzung wählen, um Risiken und negative Auswirkungen durch die hohen Inzidenzen bei Corona-Infektionen sowohl für das Personal als auch für die Teilnehmenden zu verringern. 

Der Text der Empfehlung ist auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit und hier als Anhang zu finden.

https://www.arbeitsagentur.de/institutionen/weiterfuehrung-von-massnahmen