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Verlängerung der steuerlichen Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat mit Schreiben vom 24. Oktober 2023 den zeitlichen Anwendungsbereich der steuerlichen Regelungen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements bei der Hilfe für Flüchtlinge dienen, bis zum 31.12.2024 verlängert.

Mit Fachinformation vom 22. Dezember 2022 hatten wir über die steuerlichen Regelungen für gemeinnützige Organisationen informiert, die dem humanitären Engagement für Menschen dienen, die durch den Krieg in der Ukraine geschädigt sind.

Wegen des fortdauernden russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine wird der zeitliche Anwendungsbereich der Verwaltungs- und Vollzugserleichterungen bis auf Weiteres auch auf das Jahr 2024 erstreckt.

Einzelheiten entnehmen Sie bitte den beigefügten BMF-Schreiben.