Zum Hauptinhalt springen

Veröffentlichung der Förderrichtlinie im Bundesanzeiger für das ESF Plus Bundesprogramm "rückenwind³ für Vielfalt, Wandel und Zukunftsfähigkeit in der Sozialwirtschaft“

Noch rechtzeitig vor der Infoveranstaltung der Regiestelle für das Programm rückenwind³ am 23. Juni 2022 wurde die Förderrichtlinie heute im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Das ESF Plus Bundesprogramm rückenwind³ wendet sich in seiner dritten Auflage an freigemeinnützige Organisationen und Unternehmen der Sozialwirtschaft, um in einem Dreiklang aus Personalentwicklung, Organisationsentwicklung und Kulturwandel bei der Ausgestaltung einer modernen und attraktiven Arbeitswelt und der Sicherung ihrer Zukunftsfestigkeit, insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen und des digitalen Wandels zu unterstützen. Es gilt, sowohl Beschäftigte als auch Einrichtungen, Dienste und Verbände fit zu machen für Veränderungsprozesse in ihren Organisationsstrukturen. Diese Ziele stehen in enger Verbindung mit der Schaffung von Möglichkeiten flexibler und zielgruppenspezifischer Angebote zur Kompetenzanpassung für Beschäftigte. Dabei spielen vor allem der damit verbundene grundlegende Wandel von Unternehmenskulturen sowie etablierter Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen eine entscheidende Rolle.

Der Aufruf zur ersten Interessenbekundung wird am 04. Juli 2022 erfolgen. Antragsende wird der 09. September 2022 sein. Weitere Aufrufe zur Interessenbekundung werden dann in regelmäßigen Abständen erfolgen.

Alle Informationen finden Sie unter: www.bagfw-esf.de