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Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)

Fachinfo
Erstellt von Claudia Zinke

Bereits im letzen Jahr bereits hatte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen Entwurf für die Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV) vorgelegt.

Mit der geplanten Änderung soll unter anderem das bewährte Konzept der Heilungsbewährung wegfallen. Dies kann aus Sicht der Betroffenen zu geringeren Höhen im Grad der Behinderung führen und damit teilweise zum Verlust von Nachteilsausgleichen und Schutzregelungen. Ferner sollen die neuen gemeinsamen Begutachtungsgrundsätze zunächst nur für bereits überarbeitete Indikationsbereiche gelten. Für noch nicht überarbeitete Indikationen sollen weiterhin die alten Grundsätze angewendet werden. Besonders kritisch wurde seitens der Verbände gesehen, dass bei der Feststellung des Grades der Behinderung eine erweiterte Berücksichtigung von Hilfsmitteln und Gebrauchsgegenständen vorgesehen ist.

Zu Beginn dieses Jahres führte das BMAS Gespräche mit den Ländern und Verbänden zu den geplanten Änderungen. Nach Information des BMAS sollen die Verbände dieser im Wesentlichen zugestimmt, auch wenn sie die o. g. kritischen Punkte angemerkt haben. Das BMAS befindet sich mit den Verbänden hinsichtlich eines künftigen Beteiligungsverfahrens im Beirat gem. § 3 Absatz 2 der Verordnung im Gespräch und erwartet hierfür einen Verfahrensvorschlag.

Auch die Länder haben Kritik geäußert. Insbesondere zur unterschiedlichen Anwendung der allgemeinen Grundsätze, was aus deren Sicht zu einem höheren Aufwand führen würde.

Nach Rücksprache mit dem BMAS werden zurzeit alle Rückmeldungen geprüft und der Entwurf überarbeitet. Danach ist eine weitere Beteiligungsmöglichkeit der Länder und Verbände vorgesehen. Ein Termin hierfür konnte jedoch zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht in Aussicht gestellt werden.

Im Anhang beigefügt sind die Fassung vom September letzten Jahres und die derzeit gültige VersMedV.


Versandfassung_26.09.2014.pdfgesamt.pdf