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Vorfahrt für Gemeinnützigkeit: Schwangerschaftsberatungsstellen sind #EchtGut

Schwangerschaftsberatungsstellen setzen über die Regelungen der §§ 218 ff. StGB i.V.m. dem Schwangerschaftskonfliktgesetz eine bundesgesetzlich verpflichtende Aufgabe um. Mit ihrem Beratungsangebot stehen die Mitarbeiter*innen für sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte sowie deren Umsetzung ein. Es handelt sich dabei um Menschenrechte, die in letzter Zeit auch in der Öffentlichkeit besonders kontrovers diskutiert werden.

Im Rahmen der "Vorfahrt für Gemeinnützigkeit"-Kampagne des Paritätischen Gesamtverbandes entstand nun dieser Flyer.

Schwangerschaftsberatungsstellen stehen unter Druck

Vor allem rechte und rechtsextremistische Parteien und Gruppierungen instrumentalisieren Themen der sexuellen Bildung und Sexualpädagogik sowie das Recht auf Beratung und den § 218 StGB. Sie versuchen demokratie- und menschenfeindliche Ideologien argumentativ mit diskriminierendem Gedankengut zu untermauern. Die Rechte auf sexuelle Bildung sowie sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheit werden massiv in Frage gestellt.

In den letzten Jahren kommt es in Deutschland immer wieder zu sogenannten Gehsteigbelästigungen, auch Paritätische Einrichtungen sind hiervon betroffen. Dabei handelt es sich um Protestaktionen von Abtreibungsgegner*innen in der unmittelbaren Nähe von Schwangerschaftsberatungsstellen. Ratsuchende Menschen sollen so eingeschüchtert, beeinflusst und moralisch unter Druck gesetzt werden.

Hinzu kommt die oftmals recht angespannte personelle und finanzielle Lage in vielen Beratungsstellen. Die Beratungsangebote sind kostenlos, um den Zugang möglichst allen Menschen mit Beratungsbedarf zu ermöglichen. Daher sind die Beratungsstellen auf die Finanzierungen durch öffentliche Haushalte der Länder und Kommunen und beispielsweise Spenden angewiesen. Einheitliche Finanzierungsregelungen gibt es allerdings nicht. Die Ressourcen sind häufig begrenzt, weshalb Anfragen nicht immer ausreichend bedient werden können. Das ist kein akzeptabler Zustand, wenn man die Rechte auf sexuelle Bildung, sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung und Gesundheit ernst nimmt. Das Schwangerschaftskonfliktgesetz legt zwar eine personelle Mindestausstattung fest, jedoch ist die Vielfalt an Beratungsthemen in den vergangenen Jahren gewachsen, weshalb die Personalschlüssel dringend auf den Prüfstand gehören.