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Weitere Details zu Gruppenanträgen zur Organspende bekannt geworden

Am 1.4.2019 haben Bundestagsabgeordnete, die für die Einführung einer Widerspruchslösung plädieren, ihren Gesetzentwurf vorgelegt. Die Abgeordneten, die für eine verbindlichere Entscheidungslösung eintreten, haben ihre Forderungen in einer gemeinsamen Presseerklärung konkretisiert.

Der Gruppenantrag für die Einführung einer Widerspruchslösung sieht vor:
- Aufbau eines bundesweiten Registers zur Organ- und Gewebespende (mit 24/7 Verfügbarkeit)
- Vor einer Organ- bzw. Gewebespende ist zu prüfen, ob eine Erklärung im Register vorliegt. Ist dies nicht der Fall, sind die Angehörigen zu befragen, ob ihnen eine Erklärung zur Organspende vorliegt oder bekannt ist.
- Bei minderjährigen Personen ist eine Organ- oder Gewerbespende nur mit Zustimmung des nächsten Angehörigen zulässig.
- Bei volljährigen Personen, die nicht in der Lage sind Wesen, Bedeutung und Tragweite einer Organ- und Gewebespende zu erkennen, ist eine Organ- und Gewebespende unzulässig.
- Alle Personen ab 16 Jahren sind innerhalb von sechs Monaten zwei Mal mit Unterlagen der BZgA zur Organspende zu informieren. Der Versand erfolgt durch nach Landesrecht zuständige Stellen.
- Alle Personen ab 16 Jahren sind innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Rechtsänderung zu informieren. Diese Information ist innerhalb von weiteren sechs Monaten zwei Mal zu wiederholen.
- Das BMG regelt im Rahmen einer Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates weiteres zur Errichtung eines Organ- und Gewebespenderegisters.

Der Pressemeldung zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft zur Organspende enthält die folgenden Details:
- Aufbau eines bundesweiten Online-Registers zur Organ- und Gewebespende
- Register soll für Bürgerinnen und Bürger sowie Krankenhäuser erreichbar sein
- Auswahloptionen im Register sollen sein: Zustimmung, Ablehnung, Ausschluss bzw. Auswahl bestimmter Organe und Gewebe, sowie Übertragung der Entscheidung auf eine dritte Person
- Wer sich nicht entscheidet wird nicht registriert
- Bürger sollen bei Abholung der Ausweispapiere eingeladen werden, sich ins Register einzutragen. Hierbei erhalten Sie Informationsmaterialien der BZgA
- Hausärztinnen und Hausärzte beraten regelmäßig ergebnisoffen zur Organspende. Dies soll extrabudgetär vergütet werden
- Organspende soll innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung gestärkt werden

GE_Widerspruchsloesung.pdfGE_Widerspruchsloesung.pdfPM_Organspende_WiederkehrendeBefragung.pdfPM_Organspende_WiederkehrendeBefragung.pdf