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Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach AZAV - Kommunikationskonzept veröffentlicht

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat ein aktualisiertes Kommunikationskonzept für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen nach AZAV veröffentlicht. Das Konzept stellt transparent die Rollen, Aufgaben, Zuständigkeiten und die Kommunikation in dem komplexen Geschehen dar.

In dem Kommunikationskonzept spielen neben dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), der BA, der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) und den Fachkundigen Stellen (FKS) auch der Beirat nach § 182 SGB III eine wichtige Rolle. Er konkretisiert durch seine Empfehlungen die Vorgaben des SGB III und der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV).

Dem Beirat gehören 11 Vertreter:innen interessierter Parteien an, aus dem: BMAS, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), den Verbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer, der DAkkS, den Ländern und kommunalen Spitzenverbänden, den Bildungsverbänden und den privaten Arbeitsvermittler sowie zwei unabhängige Expert:innen. Bogumila Szyja ist aktuell als unabhängige Expertin im Beirat auf Vorschlag der BAGFW tätig.

Das bereits bestehende Kommunikationsknzept wurde zuletzt aktualisiert und auf der Internetseite der BA veröffentlicht, vgl. https://www.arbeitsagentur.de/bildungstraeger/akkreditierung-zulassung (gesehen am 23.05.2024). Die neue Fassung ist auch hier unter "Dokumente zum Download" verfügbar.

Hinweis:

der Paritätische Gesamtverband bietet ein zweiteiliges AZAV-Online-Seminar an (17. und 19.06.2024, je 09:00-12:15 Uhr). Es werden die Zulassung von Maßnahmen der ganzheitlichen Betreuung nach § 16k SGB II, insbesondere die Konzeption und die Kostenkalkulation vertieft. Anmeldeschluss ist der 31.05.2024.

Mehr Informationen und die Anmeldung sind unter "Weiterführende Links" zu finden oder hier Link.