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Zuverdienst Eingliederungshilfe

Der Deutsche Verein (DV) hat eine Empfehlung zur Förderung von "Zuverdienstmöglichkeiten" im Bereich des SGB IX Ende Februar veröffentlicht.

In der Empfehlung werden die rechtlichen Grundlagen erläutert. Die Auslegungshilfe soll die Leistungsträger und Leistungserbringer der Eingliederungshilfe unterstützen und anregen, Zuverdienstmöglichkeiten als Instrument zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Regelungen des SGB IX weiter auszubauen und deren Finanzierung sicherzustellen.  

"Der Deutsche Verein empfiehlt in diesem Zusammenhang, Motivationsprämien, die lediglich als Anreiz zur Selbsthilfe durch Teilnahme an einer Maßnahme dienen, nicht als Erwerbseinkommen gemäß § 84 Abs. 1 SGB XII auf Leistungen der Sozialhilfe anzurechnen. Bei solchen Zuwendungen stehen rehabilitative, therapeutische und soziale Zwecke der Maßnahme im Vordergrund."  Diese Empfehlung wird von einer BSG Entscheidung gestützt (Seite 5, letzter Absatz).

Die Empfehlung ist im Anhang beigefügt.

dv-24-18_zuverdienst-eingliederungshilfe.pdf