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Zweiter Förderaufruf zum Bundesprogramm rehapro

Das BMAS hat den zweiten Förderaufruf für das Bundesprogramm „Innovative Wege zur Teilhabe am Arbeitsleben – rehapro“ zur Umsetzung von § 11 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch gestartet.

Im zweiten Förderaufruf wurden die Fristen und Rahmenbedingungen des Antragsverfahrens konkretisiert. Noch immer wird im Zuge eines zweistufigen Verfahrens vor der Antragstellung zunächst eine Projektskizze vorgelegt. Das Antragsverfahren wird jedoch insbesondere hinsichtlich der Projektskizze vereinfacht. Dieser ist nun keine differenzierte Finanzplanung mehr, sondern lediglich eine grobe, orientierende Finanzplanung beizufügen. Auch der Arbeits- und Zeitplan soll nur orientierenden Charakter haben.
Aufgrund der aktuellen Situation wird für die Erarbeitung und Einreichung der Projektskizzen ein längerer Zeitraum eingeplant. Die antragsberechtigten Jobcenter und Träger der gesetzlichen Rentenversicherung können aussagekräftige Projektskizzen spätestens bis zum 4. September 2020 bei der Fachstelle rehapro einreichen.
Alle für das Antragsverfahren notwendigen Unterlagen stehen auf der rehapro-Homepage www.modellvorhaben-rehapro.de zur Verfügung.

Als Anlage ist der entsprechende Newsletter des BMAS und der zweite Förderaufruf beigefügt. Darüber hinaus finden Sie im Anhang die Förderrichtlinie für das Bundesprogramm rehapro aus 2018 (Bekanntmachung der Förderrichtlinie sowie die Änderung dieser Bekanntmachung).Newsletter rehapro vom 25. Mai 2020.pdfNewsletter rehapro vom 25. Mai 2020.pdfBundesprogramm rehapro_2. Förderaufruf.pdfBundesprogramm rehapro_2. Förderaufruf.pdfBundesprogramm rehapro_Förderrichtlinie.pdfBundesprogramm rehapro_Förderrichtlinie.pdfBundesprogramm_rehapro_Aenderungsbekanntmachung.pdfBundesprogramm_rehapro_Aenderungsbekanntmachung.pdf