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BTHG, Budget für Arbeit

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion "Ein Jahr Budget für Arbeit"

Die Bundesregierung hat auf die Kleine Anfrage der FDP-Fraktion "Ein Jahr Budget für Arbeit" klargestellt, dass aufgrund des kurzen Zeitraums seit dem Inkrafttreten der Neuregelung zum 1. Januar 2018 der Bundesregierung bisher  noch keine Daten über den Umfang der Inanspruchnahme dieser Leistung vorliegen. Das Budget für Arbeit soll allerdings auch Gegenstand der Finanzuntersuchung nach Artikel 25 Absatz 4 Bundesteilhabegesetz (BTHG) sein, deren Ergebnisse jedoch erst im Jahr 2021 zu erwarten sind.

Des Weiteren wird in der Antwort der Bundesregierung u.a. ausgeführt, dass

- keine Pflicht zur Rentenberatung besteht.

- bei einer Rückkehr in die Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren nicht erneut durchlaufen werden muss.

- in der Regel die Träger der Eingliederungshilfe dafür zuständig sind und somit i.d.R. ein Gesamtplanverfahren durchzuführen ist.

- der Lohnkostenzuschuss in Höhe von 75 Prozent des Arbeitsentgeltes (1. 661,33 Euro) in aller Regel über dem  Mindestlohnniveau liegt.

Die Antwort der Bundesregierung ist im Anhang beigefügt.

1908047.pdf1908047.pdf