SGBV_G-BA: Innovationsausschuss
Entscheidung über neue zu fördernde Projekte; Veröffentlchung weiterer Förderbekanntmachungen, Antragsfrist: 20.02. bzw.20.03.2018
Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) hat am 20.10.2017 über 26 weitere zu fördernde Projekte zu neuen Versorgungsformen entschieden. Die Antragsteller werden nun schriftlich informiert. Die Liste der ausgewählten Förderprojekte wird jedoch erst nach der Versendung der Förderbescheide auf der Internetseite des Innovationsausschusses abrufbar sein: https://innovationsfonds.g-ba.de/projekte/. Weitere Informationen können der anliegenden Pressemeldung entnommen werden.
Darüber hinaus wurde am 20.10.2017 auch die Veröffentlichung weiterer Förderbekanntmachungen beschlossen, die sich auf Versorgungsformen und Versorgungsforschung (Evaluation von Selektivverträgen und von Richtlinien des G-BA) beziehen. Die Pressemeldung ist ebenfalls im Anhang beigefügt.
Die Themenfelder neue Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich umfassen folgende Aspekte:
- Sozialleistungsträgerübergreifende Versorgungsmodelle
- Krankheitsübergreifende Versorgungsmodelle
- Versorgungsmodelle für spezifische Krankheiten/Krankheitsgruppen
- Versorgungsmodelle für vulnerable Gruppen
- Versorgungsmodelle mit übergreifender und messbarer Ergebnis- und Prozessverantwortung
- Modelle zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen
Die Antragsfrist endet am 20. März 2018 um 12:00 Uhr. Weitere Informationen zur Förderbekanntmachung neue Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich können unter folgendem Link eingesehen werden:
Zwei weitere Förderbekanntmachungen zur Versorgungsforschung (Evaluation von Selektivverträgen und sowie einer Richtlinie) können unter folgenden Links eingesehen werden:
07_2017_Veroeffentlichung-FBK-2017-Herbst.pdf06_2017_Bekanntgabe-Projekte-nVF.pdf